Für MTB-Fans gibt es nichts Schöneres, als sich in der Freizeit auf den Sattel zu schwingen und auf zwei Rädern mitten in der Natur unterwegs zu sein. Sei es auf breiten Waldwegen oder auf dem Singletrail. Doch Unfälle oder Konflikte mit anderen Freizeitsportlern oder Erholungssuchenden können die Freude am Sport rasch trüben. Damit dir das nicht passiert, haben die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), der Mountainbike-Verband IMBA Schweiz, SchweizMobil, Wanderwege Schweiz und Swiss Cycling zusammen mit der Suva den Mountainbike-Kodex lanciert.
Der Kodex besteht aus sechs Verhaltensregeln. Diese fördern die Sicherheit und den Spass für alle. Wenn du dich freiwillig an sie hältst, vermeidest du Unfälle, schonst die Natur und trägst mit Rücksicht und Respekt zu einem friedlichen Miteinander aller auf allen Wegen und Trails durch Felder, Wälder und über Berge bei.
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Hier erklären wir, was der Kodex für das eigene Verhalten im Einzelnen bedeutet und geben Tipps, welche zusätzlichen Punkte bei der Fahrt über Waldwege, Pfade und Trails auch noch zu berücksichtigen sind.
Was aber nur Wenigen bekannt ist: Passiert beim Downhill-Biking ein Unfall mit Invaliditätsfolge, kann es teuer werden. Versicherungen dürfen in einem solchen Fall Geldleistungen kürzen oder sogar streichen.
Denn das Gesetz sieht vor, dass Versicherungen bei Unfällen während der Ausübung von «Wagnissportarten» die Geldleistungen insbesondere Taggelder und Renten, um 50 Prozent und mehr kürzen können. Und Downhill-Biking zählt zu den relativen Wagnissportarten.