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Suchtmittel am Arbeitsplatz aus rechtlicher Sicht

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      Standard Variante
      Bestellnummer
      66095.D
      Infomittel
      Dokument, PDF
      Ausgabe
      01/01/2001

      Beschreibung

      Um Berufsunfälle zu vermeiden, sind Sie als Arbeitgeber per Gesetz dazu verpflichtet, Ihre Angestellten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren zu informieren und alle nötigen Sicherheitsmassnahmen zu treffen. Unter diese "auftretenden Gefahren" zählt auch die Einnahme berauschender Mittel. Dabei ist es Ihre Aufgabe zu kontrollieren, ob diese Massnahmen auch eingehalten werden.

      Beachten Sie in diesem Zusammenhang folgende Punkte:

      • Ihre Arbeitnehmer sind dafür zuständig, für Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen, indem sie mit einem angepassten Verhalten weder sich noch andere Arbeitnehmer gefährden.
      • Darunter fällt auch, dass die Arbeit nicht durch den Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln beeinträchtigt werden darf. Aus diesem Grund ist es Ihnen als Betriebsleitung gestattet, ein Alkoholverbot im Betrieb durchzusetzen.

      In der Broschüre der Suva sind neben den Gesetzesartikeln auch Informationen über das Vorgehen im akuten Fall der Trunkenheit eines Angestellten und über mögliche Leistungskürzungen vorhanden. Ähnlich ist die Lage bei illegalen Rauschmitteln. Im Falle einer Methadon- oder Heroinabhängigkeit eines Arbeitnehmers ist es wichtig, für eine gute Integration am Arbeitsplatz zu sorgen, ohne die Sicherheit zu gefährden. Zusätzliche Informationen über die Rechtslage bezüglich Heroin- oder Methadonbezügern können Sie ebenfalls dieser Broschüre entnehmen.

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