Tabelle 09 - Integritätsschaden bei Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten an inneren Organen (ohne Atmungsorgane, siehe Tabelle 10)

Inhalt

Standard Variante
Bestellnummer
2870/9.D
Infomittel
Factsheets, PDF
Ausgabe
01/01/2001

Beschreibung

Wenn innere Organe eines Menschen als Folge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit Schaden nehmen, wird eine Integritätsentschädigung gemäss UVG ausbezahlt.

Die Tabelle 09 vermittelt Ihnen einen Überblick darüber, welche Verluste oder Beeinträchtigungen zu Entschädigungsleistungen berechtigen. Die Tabelle umfasst keine Atmungsorgane. Diese werden in der Tabelle 10 behandelt.

  • Das UVG trennt einen Integritätsschaden von Unfallfolgen, die zu einer Invalidität führen.
  • Diese Tabelle vermittelt Ihnen Details über Integritätsschäden an inneren Organen inklusive der Transplantation solider Organe. Sie listet folgende Organe und Schäden auf:
  • Verlust der Milz
  • Verlust einer Niere
  • Bauchwandhernien (Narben- und Leistenhernien)
  • Anus praeter
  • Stuhlinkontinenz
  • Urininkontinenz
  • Verlust der Geschlechtsorgane: Wie hoch wird der Integritätsschaden gemäss UVV Anhang 3 veranschlagt?
  • Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit
  • Herz, Kreislauf und Atmungsorgane: Welche Informationen müssen zur Einschätzung der Integritätsentschädigung vorliegen?
  • Organtransplantation: Wie hoch ist ein Integritätsschaden nach einer Transplantation einzustufen?

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