Tabelle 14 - Integritätsschaden bei Störungen des Gleichgewichtssystems

Inhalt

Standard Variante
Bestellnummer
2870/14.D
Infomittel
Factsheets, PDF
Ausgabe
01/01/2002

Beschreibung

Wie wird der Integritätsschaden bei Störungen des Gleichgewichtssystems beurteilt? Die Tabelle 14 soll Sie dabei unterstützen, solche Beschwerden und insbesondere Schwindel zu beurteilen. Damit kann die Integritätsentschädigung gemäss UVG objektiver festgelegt werden.

Die Tabelle 14 listet folgende Punkte auf:

  • Schwindel ist ein häufiges subjektives Symptom. Meist tritt er als Ausdruck einer Störung des Gleichgewichtsfunktionssystems auf.
  • Wie sind solche Störungen objektivierbar, können also verallgemeinert werden?
  • Welche Störungen mit Schwindel sind nicht objektivierbar?
  • Welche objektivierbaren Störungen des Gleichgewichtsfunktionssystem sind möglich, ohne dass ein subjektives Symptom von Schwindel vorhanden ist?
  • Schwindelbeschwerden sind nach Schädel-Hirntraumata relativ häufig. Sie können über längere Zeit andauern. Eine abschliessende Beurteilung von Schwindelbeschwerden nach einem Schädel-Hirntrauma sollte nicht vor Ablauf von zwei Jahren erfolgen.
  • Tabelle der Integritätsschäden bei Störungen des Gleichgewichtsfunktionssystems (StGFS)
  • Beurteilung der subjektiven Beschwerden
  • Beurteilung der objektivierbaren pathodiagnostischen Systembefunde
  • Nystagmus-Reaktionen
  • Posturale Prüfungen
  • Visuo-okuläre Tests / Otolithendysfunktion
  • Prüfungen des vestibulo-okulären Reflexes
  • Objektivierbare pathodiagnostische Systembefunde
  • Subjektive Beschwerden
  • Gutachten zur Beurteilung der zumutbaren Tätigkeiten aufgrund der festgestellten Gleichgewichtsstörung 

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