Die Wiedereingliederung von verunfallten Personen ist ein Hauptziel der Suva. In Koordination mit der Invalidenversicherung können Betriebe beim Arbeitsplatzerhalt oder bei einer Neuanstellung finanziell unterstützt werden.
Primär liegt das Thema Wiedereingliederung im Kompetenzbereich der Invalidenversicherung (IV). Falls diese nicht aktiv wird oder werden kann, setzt die Suva in geeigneten Schadenfällen das Instrument «Anreize für betriebliche Wiedereingliederungen» ein.
Die Anreize für betriebliche Wiedereingliederungen kommen für Verunfallte in Frage, die bei der Suva versichert sind. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können gemeinsam mit dem Betrieb Massnahmen zum Arbeitsplatzerhalt oder zur Einarbeitung geprüft werden. Die Suva hat die Möglichkeit, mit der Wiedereingliederung verbundene Kosten von bis zu 20 000 Franken zu übernehmen. Beispiele für Massnahmen zur Wiedereingliederung sind (nicht abschliessend):
Zudem kann bei erfolgreichem Arbeitsplatzerhalt oder bei erfolgreicher Einarbeitung bei einem neuen Arbeitgeber ein Erfolgshonorar von 20 000 Franken ausbezahlt werden. Oberstes Ziel ist dabei stets, dass durch die unterstützenden Massnahmen eine finanzielle Einsparung erzielt wird.
Die Kosten im Rahmen der Anreize für betriebliche Wiedereingliederungen haben keine Prämienbelastung zur Folge. Bei der Neuanstellung einer verunfallten Person profitieren Sie ergänzend von Lohnbeiträgen während der Einarbeitung und als bei der Suva versicherter Betrieb von einer Risikoentlastung beim Versicherungsschutz.
Eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Verunfallten ist ein Gewinn für alle Beteiligten – auch finanziell. Denn weniger Taggeld- und Rentenkosten kommen letztlich allen Suva-Versicherten in Form tieferer Prämien zugute.
Sind Sie ein Betrieb, der einen Arbeitsplatz für die Wiedereingliederung eines Verunfallten anbieten kann? Hier
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