Für das Arbeiten am hängenden Seil gibt es klare Regeln:
Detaillierte Informationen finden Sie in zwei Factsheets (Links siehe ganz unten auf dieser Seite).
Bei Arbeiten im Bereich von Naturgefahren sind die Regelungen von Zuständigkeiten, der Verantwortlichkeiten sowie eine klare Kommunikation zwischen allen Beteiligten erforderlich.
Hilfsmittel zur Koordination und Dokumentation:
Um herauszufinden, inwieweit eine Bergführerausbildung diese Anforderungen erfüllt, müssen die Ausbildungsinhalte und massgebenden Anforderungen der Bergführerausbildung mit denjenigen einer dreistufigen Höhenarbeiterausbildung verglichen werden. Ausbildungsinhalte, die in der Grundausbildung für Bergführer fehlen, müssen im Rahmen einer Zusatzausbildung mit Prüfung nachgeholt werden.
Selbständigerwerbende müssen nachweisen, dass sie über das Wissen der geforderten Ausbildung verfügen.
Es gibt keine Ausnahmeregelungen. Auch temporäre Mitarbeitende müssen vor dem ersten Einsatz die Prüfung der Ausbildung Level 1 bestanden haben.
Personen mit abgeschlossener Ausbildung Level 3 und entsprechender Weiterbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte sind berechtigt, als Ausbildner oder Prüfungsexperte tätig zu sein.
Es gelten folgende Voraussetzungen:
Nein. In der Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8 heisst es wörtlich:
«Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. Wird eine gefährliche Arbeit von einem Arbeitnehmer allein ausgeführt, so muss ihn der Arbeitgeber überwachen lassen.»
Werden Forst-/Baumpflegearbeiten zum Schutz von Gebäuden oder Infrastrukturbauten ausgeführt, ist die Bauarbeitenverordnung Art. 82 einzuhalten.
Hier ist folgendes zu beachten:
Ja. Die Gefahrenermittlung muss bezüglich Personen, Arbeitsplatz, Stoffe, Umwelt, Umfeld und Seilzugangs- und Positionierungsverfahren (SZP) objektspezifisch erfolgen und vor Arbeitsaufnahme in schriftlicher Form vorliegen.
Nein. Es gibt keine Ausnahmeregelung für diese Berufsgruppen. Sie sind von Gesetzes wegen beim Seilzugangs- und Positionierungsverfahren (SZP) allen anderen Berufsgattungen gleichgestellt.
Bedeutung und Anwendung der Normen sind Bestandteil der einzelnen Ausbildungsstufen.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
Es gelten folgende Regelungen:
Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung: