Der Aufwand für einen effektiven Hautschutz bei den Mitarbeitenden ist für den Betrieb gering. Hingegen fallen die Kosten, wenn Mitarbeitende am Arbeitsplatz fehlen, um einiges höher aus. Eine Hautkrankheit führt in der Regel dazu, dass eine betroffene Person während längerer Zeit und wiederholt nicht arbeiten kann. So wird ein einzelner Fall von Hautkrankheit rasch teurer, als wenn die Mitarbeitenden konsequent ihre Haut schützen. Betroffene sind oft gezwungen ihren Beruf aufzugeben. Sie als Arbeitgeber verlieren damit eine zuverlässige Arbeitskraft.
Wie der Hautschutz im Betrieb ganz einfach umgesetzt werden kann, zeigt das Beispiel der Maag Pump Systems AG.
Als Arbeitgeber sind Sie für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden verantwortlich. Sie sind gesetzlich verpflichtet u.a. die Hautgefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen, zu bewerten und die geeigneten Schutzmassnahmen für die Mitarbeitenden einzuleiten.
Als Arbeitgeber kennen Sie die Schmierstoffe, die in Ihrem Betrieb eingesetzt werden. Ebenso die nötigen Schutzmassnahmen zu diesen Stoffen. Die erste und einfachste Wahl, die Haut beim Umgang mit Schmierstoffen zu schützen, ist die Anwendung einer Hautschutz-Creme. Sie finden hier
Eine Hautschutz-Creme bietet eine einfache, aber nützliche Art die Haut zu schützen, aber nur dann, wenn diese richtig und mehrmals täglich angewendet wird. Besonders bei wiederholter Exposition mit Schmiermitteln und in Kombination mit Entfettern, Detergenzien, Säuren und Laugen oder im Umgang mit ätzenden Stoffen ist das Tragen von Schutzhandschuhen unerlässlich.
Richtige Schutzhandschuhe stören nicht bei der Arbeit. Ausnahme: Bei Maschinen mit rotierenden Teilen, dürfen keine Handschuhe getragen werden. Wichtig: Die Handschuhe müssen gut sitzen. Achten Sie auf die richtige Grösse. So bieten die Schutzhandschuhe ein gutes Gefühl und man kann damit auch kleine Teile oder Instrumente bedienen.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen. Bei Anwendungen ohne mechanische Gefährdungen eignen sich Einweg-Handschuhe aus Nitril. Diese dürfen aber nur für kurze Arbeitseinsätze eingesetzt werden.
Einweg-Handschuhe aus dem Material Nitril widerstehen nur einer gewissen Anzahl Chemikalien.
Hier finden Sie Handschuhe aus Nitril
Die Handschuhe müssen passen und eng an der Haut anliegen. An den Fingerspitzen darf es keine Hohlräume geben.
Hier finden Sie eine Schablone
An Arbeitsplätzen, an denen unterschiedliche Tätigkeiten mit verschiedenen Schmierstoffen ausgeübt werden, muss auf einen kombinierten Hautschutz geachtet werden – Haut-Creme, Handschuhe, Reinigungs- und Haut-Pflegemittel. Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten.
Ein Kontakt mit Kühlschmierstoffen erfolgt beispielsweise bei folgenden Arbeiten:
Beim Abblasen von Teilen ist grösste Vorsicht geboten! Dadurch gelangen Spritzer auf die Haut (zum Beispiel das Gesicht) und an Kleider. Eine Kontamination verbreitet sich damit grossflächig und gefährdet im Arbeitsumfeld alle Mitarbeitenden.
Überwachen Sie die Qualität der Kühlschmierstoffe. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Lieferanten. Gehen Sie bei der Zugabe von Konservierungsmittel vorsichtig um. Überschreiten Sie die empfohlene Konzentration an Konservierungsmittel nicht! Lassen Sie sich vom Produktelieferanten beraten.
Bestimmte Inhalte von Kühlschmierstoffen oder Konservierungsstoffen (EUH203), aber auch Metalle, können Hautallergien auslösen. Die Haut rötet sich und schwillt an. Es bilden sich Knötchen, nässende Bläschen und später auch Schuppen. Ganz typisch ist ein starkes Jucken. Die Allergie kann sich auf andere Hautpartien ausbreiten, die gar keinen Kontakt mit dem Auslöser hatten, zum Beispiel die Unterarme. Hat eine Person einmal allergisch auf einen Stoff reagiert, löst selbst ein erneuter, geringer Kontakt damit (zum Beispiel mit Handtüchern oder Werkzeugen) immer wieder die gleichen Reaktionen aus.
Ermitteln und beurteilen Sie die Hautgefährdungen. Setzen Sie Schutzmassnahmen um. Melden Sie die Hautkrankheit bei der Unfallversicherung.
Wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Hautkrankheit durch die Arbeit ausgelöst wurde, melden Sie dies bei Ihrer Unfallversicherung. Ihre Mitarbeitenden sind über die Unfallversicherung auch gegen Berufskrankheiten versichert.
Branchenspezifische Verbände bieten ihren Mitgliedern eine Branchenlösung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an. Als Teilnehmer dieser Branchenlösung erhalten Sie Informationen und Unterstützung, damit Sie Ihren Mitarbeitenden sichere und gesunde Arbeitsplätze ermöglichen.