In der Schweiz sind FFP2-Atemschutzmasken auf dem Markt, die nicht der europäischen Norm entsprechen. An Arbeitsplätzen mit gesundheitsgefährdendem Staub erbringen diese nicht die notwendige Schutzwirkung.
Folgende Angaben stützen sich auf die Empfehlungen vom BAG , Seco und Swissnoso . Sie können gegenüber den Empfehlungen von anderen Ländern leicht abweichen.
Hygienemasken (chirurgische Masken oder Nasen-Mund-Schutz nach der Norm EN 14683) schützen vor Durchdringen von Flüssigkeitsspritzer und Tröpfchen in der Ausatemluft der tragenden Person. In gewissen Situationen kann das Tragen von Masken in den Bereichen Bau sowie Industrie und Gewerbe gerechtfertigt sein. Wir empfehlen, an Orten eine Hygienemaske zu tragen, wo sich viele Menschen aufhalten und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Auch für das Gesundheitspersonal oder Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen bieten sie einen genügenden Schutz.
Weiterführende Informationen: Die korrekte Verwendung von Hygienemasken
Atemschutzmasken (FFP2 und FFP3) dienen in erster Linie dem Schutz des Tragenden vor Infektionen. Sie sind vor allem für die professionelle Exposition gegenüber Erkrankten in Pflegeeinrichtungen vorgesehen und in Situationen, wo Aerosol generierende Tätigkeiten am Patienten ausgeführt werden.
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Grundsätzlich gilt: Gesundheitsgefährdende Stoffe und Verfahren sind, wo immer möglich, durch weniger gefährliche zu ersetzen. Wo dies nicht geht, ist die Gesundheit der Arbeitnehmenden primär durch technische und organisatorische Massnahmen zu schützen. Es sind zum Beispiel Absaug- und Lüftungsmassnahmen zu treffen. Atemschutzgeräte sollen erst dann zum Einsatz kommen, wenn technische und organisatorische Massnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen.
Die richtige Handhabung von Atemschutzmasken und -geräten muss instruiert werden. Die erwünschte Schutzwirkung wird nur erreicht, wenn die Masken und Geräte richtig verwendet, gepflegt und gewartet werden. Vor allem das korrekte Anziehen und die richtige Passform sind von zentraler Bedeutung.
Atemschutzmasken und -geräte schützen vor Stäuben, Gasen, Dämpfen oder Nebeln, die gesundheitsschädliche Stoffe oder Mikroorganismen enthalten.
Von der Umgebungsluft unabhängige Geräte schützen auch gegen Ersticken.
Es ist zu unterscheiden zwischen Filtergeräten und Atemschutzgeräten, die von der Umgebungsatmosphäre unabhängig sind.
Halbmasken umschliessen Nase, Mund und Kinn. Vollmasken umschliessen das ganze Gesicht und schützen somit auch die Augen.
Halbmasken gibt es mit auswechselbarem oder nicht trennbarem Filter.
Vollmaske mit auswechselbaren Filtern
Halbmaske mit auswechselbarem Filter
Partikelfiltrierende Einweghalbmasken
Bei Geräten mit integriertem Gebläse saugt dieses die Umgebungsluft durch einen auswechselbaren Filter an und bläst dem Träger die gereinigte Luft über eine Haube (Bezeichnung TH) oder Maske zu (Bezeichnung TM). Dadurch erhöht sich im Vergleich zu den oben erwähnten Filtermasken und -geräten der Tragkomfort und teilweise auch der Schutzfaktor.
Gebläsefiltergerät mit Haube
Die Filterart bestimmt die Schutzwirkung.
Man unterscheidet zwischen
Gasfilter (Aktivkohlefilter) werden oft mit einem Partikelfilter kombiniert, oder ein Partikelfilter wird als Vorfilter verwendet.
Die Klasse des Filters gibt Auskunft über seine Leistungsfähigkeit (Aufnahmevermögen bzw. Abscheidevermögen). Eine höhere Filterleistung bewirkt meist auch einen höheren Atemwiderstand.
Schlauchgeräte arbeiten unabhängig von der Umgebungsatmosphäre. Entweder wird Atemluft von aussen in Form von gereinigter Druckluft zugeführt, oder die Frischluft wird vom Träger selbst angesaugt. Die Verwender der Geräte sind wegen der begrenzten Schlauchlänge an einen bestimmten Arbeitsbereich gebunden.
Schlauchgeräte müssen verwendet werden, wenn die Leistung eines Atemschutzes mit Filter nicht ausreichend ist.
Schlauchgerät mit Vollmaske als Atemanschluss
Bei Behältergeräten wird der Vorrat an Atemluft in Druckluftflaschen mitgeführt, bei Regenerationsgeräten wird die Ausatemluft von Kohlendioxid befreit, mit Sauerstoff angereichert und im Kreislauf geführt. Beide Typen kommen nur in Spezialfällen als Persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz.
Nehmen Sie vor dem Beschaffen von Atemschutzmitteln eine Gefährdungsermittlung in Ihrem Betrieb vor. Diese soll mindestens folgende Punkte umfassen:
Weitere wichtige Auswahlkriterien sind:
Achtung: Für Mitarbeiter mit Bärten sind Halb- oder Vollmasken nicht geeignet. Die Bärte führen entlang der Dichtigkeitslinien zu Leckstellen. Bereits ein Dreitagebart vermindert die Leistung eines Atemschutzes massiv.
Kennzeichnung
Damit der Gesundheitsschutz gewährleistet ist, dürfen nur Atemschutzmasken eingesetzt werden, die den europäischen Normen entsprechen. Diese erkennt man an der Kennzeichnung. Einwegmasken bzw. die auswechselbaren Filter von Halbmasken/Vollmasken/Gebläsefiltergeräte sind mit dem CE-Zeichen, der entsprechenden Norm und der Filterklasse beschriftet. Diese Angaben sind auch auf der Verpackung vorhanden.
Partikelfilter werden in die Klassen P1, P2 und P3 eingeteilt:
Je höher die Klasse, desto höher das Abscheidevermögen und damit die Schutzwirkung.
Einwegmasken tragen die Bezeichnung «FF» vor der Filterklasse, also FFP1, FFP2 und FFP3. Diese Masken sind meist nur zum Gebrauch während einer Schicht ausgelegt. Die Verwendungsdauer ist also begrenzt. Sie bestehen ganz oder überwiegend aus Filtermaterial und schützen gegen Stäube und Aerosole (Nebel). Aktivkohlezusätze können zusätzlich gegen belästigende Gerüche hilfreich sein, schützen jedoch nicht vor schädigenden Gasen und Dämpfen.
Die Wahl der Klasse richtet sich nach der Staubkonzentration und dem Grenzwert am Arbeitsplatz (MAK-Wert).
Bei unbekannter Staubkonzentration ist aufgrund des besseren Abscheidevermögens mindestens FFP2 bzw. P2 zu benutzen.
Filterklasse |
Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen |
---|---|
Filter mit geringem Abscheidevermögen P1 bzw. FFP1 (Schutz bis zum 4-Fachen des MAK-Wertes) |
höchstens für Arbeiten mit geringer Staubkonzentration und bei Stäuben mit geringer Gefährlichkeit |
Filter mit mittlerem Abscheidevermögen P2 bzw. FFP2 (Schutz bis zum 10-Fachen des MAK-Wertes) |
mineralische Stäube (z.B. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau)
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Filter mit hohem Abscheidevermögen P3 bzw. FFP3 (Schutz bis zum 30-Fachen des MAK-Wertes) |
Schweissrauche von beschichteten und hochlegierten Stählen
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Sind höhere Schutzfaktoren erforderlich, so sind Vollmasken, Gebläsefiltergeräte oder umgebungsluftunabhängige Atemschutzlösunen zu wählen.
Bei Arbeiten im Bauhauptgewerbe, an der Gebäudehülle und in der Gebäudetechnik ist die Zusammensetzung der Stäube oft nicht bekannt. Deshalb ist mindestens eine Atemschutzmaske der Klasse P2 oder FFP2 zu tragen.
Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zum Thema Asbest.
Partikelfilter bestehen aus sehr feinen Fasern, an deren Oberfläche die Partikel festgehalten werden. Sie wirken gegen alle Partikelgrössen, auch gegen Nanopartikel.
Schutz gegen |
Filtertyp |
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A (braun) |
Dämpfe organischer Verbindungen mit Siedepunkt >65°C |
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B (grau) |
anorganische Gase und Dämpfe wie Chlor, Blausäure |
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E (gelb) |
saure Gase wie Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff |
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K (grün) |
Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate |
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AX (braun) |
Gase und Dämpfe von organischen Verbindungen mit Siedepunkt ≤65°C |
Kapazität der Filter |
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Klasse 1 |
gering |
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Klasse 2 |
mittel |
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Klasse 3 |
gross |
Das Tragen von Schutzmasken mit erhöhtem Atemwiderstand (z. B. Filtersystemen) ist anstrengend. Die Tragzeit ist deshalb zu begrenzen. Die mögliche Tragzeit hängt auch von der Umgebungstemperatur und vom Ausmass der körperlichen Aktivität ab. Es wird empfohlen, keinesfalls mehr als 3 Stunden mit Filtermasken ohne Gebläseunterstützung zu arbeiten. Bei Arbeiten mit Atemschutz sind feste Pausen einzuplanen. Die Arbeitsunterbrüche sollen mindestens eine halbe Stunde betragen.
Beachten sie die Bedienungsanleitung. Darin steht, wie Sie die Maske an die individuelle Gesichtsform anpassen. Zwischen Gesicht und Maske darf keine undichte Stelle vorhanden sein.
Nicht in Gebrauch stehende Masken und Filter sind sauber und trocken aufzubewahren. Faltbare Einwegmaskensind meistens einzeln verpackt. Sie können problemlos in den Arbeitskleidern mitgeführt werden und bleiben so sauber bis zum Einsatz.
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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Webseite ersetzen die aufgehobene Publikation «Alles, was Sie über PSA wissen müssen» (Bestell-Nr. 44091.D).