Oft treten Fragen im Zusammenhang mit dem Tragen von «normalen» Brillen und Kontaktlinsen auf. Dazu muss man Folgendes wissen:
Handelsübliche Brillen zur Korrektur von Fehlsichtigkeit haben keine Schutzwirkung. Sie erfüllen nicht die Anforderungen an Augenschutzmittel (Norm EN 166).
Kontaktlinsen bieten dem Auge ebenfalls keinen Schutz gegen Einwirkungen von aussen. Für Kontaktlinsenträger gelten für das Tragen von Schutzbrillen die gleichen Anforderungen wie für Normalsichtige.
Schutzbrillen zu tragen, schadet den Augen nicht. Schutzbrillen sind aus besten Materialien hergestellt und optisch rein (Klasse 1).
Bei der Arbeit wird das menschliche Auge verschiedensten Gefährdungen ausgesetzt. Wir unterscheiden:
Augenschutzgeräte werden unterteilt in:
Augenschutzgeräte mit Gesichtsschutz schützen die Augen, das Gesicht und allenfalls auch die Hals- und Nackenpartien des Trägers.
Achten Sie bei der Auswahl von Augen- und Gesichtsschutz auf die Benutzerfreundlichkeit und etwaige Beeinträchtigungen oder Belastungen des Trägers bei der Arbeit. Weitere wichtige Kriterien für einen wirkungsvollen Augen- und Gesichtsschutz sind:
Alle Kennzeichnungen müssen deutlich und dauerhaft sein. Auf der Fassung bzw. dem Tragkörper muss die Nummer der umgesetzten Norm angegeben sein. Auf der Sichtscheibe wird in der Regel keine solche Nummer angegeben.
Vollsichtbrille
Schutzschild nach EN 175
Schutzbrille, die über einer Korrekturbrille getragen werden kann
Schweissschutzbrille mit aufklappbaren Gläsern
Die Inhalte auf dieser Webseite ersetzen die aufgehobene Publikation «Alles, was Sie über PSA wissen müssen» (Bestell-Nr. 44091.D).