Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen

Inhalt

      Standard Variante
      Bestellnummer
      33099.D
      Infomittel
      Factsheets, PDF
      Ausgabe
      05/01/2022

      Beschreibung

      Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen

      Setzt Ihr Unternehmen Krane ein? Für Turmdrehkrane, Fahrzeugkrane und übrige Krane (Industriekrane und Lastwagen-Ladekrane) gilt: Beim Anschlagen von Lasten können sich schwere Unfälle ereignen. Deshalb dürfen nur ausgebildete Personen Lasten an Kranen anschlagen und müssen dies mit einem Ausbildungsnachweis belegen.

      Als Arbeitgebender sind Sie für die Auswahl und Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden verantwortlich.

      Um Lasten sicher mit Kranen zu transportieren, müssen die Mitarbeitenden, die Lasten anschlagen, ihre Aufgabe zuverlässig und sicher ausführen. Die Ausbildungspflicht gilt für alle Krane, die der Kranverordnung unterstehen.

      Voraussetzungen für Anschlägerinnen und Anschläger sind:

      • Mindestalter 18 Jahre
      • Körperliche und geistige Eignung
      • Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
      • Fähigkeit, sich mit dem Kranführer klar und unmissverständlich zu verständigen

      Anforderungen an die Ausbildung:

      • Als Ausbildung gilt eine umfassende Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Anschlagen von Lasten. Die erforderliche Kompetenz wird überprüft. Die Überprüfung soll im gewohnten Arbeitsumfeld mit den dabei benötigten Anschlag- und Lastaufnahmemitteln stattfinden.
      • Der Inhalt und die Dauer sind abhängig von:
        • den zu transportierenden Lasten
        • den verwendeten Anschlagmitteln: Hebebänder, Gurten, Ketten, Transportanker etc.
        • den verwendeten Lastaufnahmemitteln: Krangabel, Lasttraversen, Vakuumheber etc.
        • dem betrieblichen Umfeld (zum Beispiel Baustelle, Giesserei, mechanische Werkstatt, Werkhalle)
        • den Vorkenntnissen und der persönlichen Aufnahmefähigkeit der Anschlägerinnen und Anschläger

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