Zur Finanzierung ihrer Leistungen dienen der Suva Prämieneinnahmen und Finanzerträge. Durch die Ausgleichsreserven können die Prämien während einer Rezession stabil gehalten werden und die Betriebe müssen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht mit zusätzlichen Lohnnebenkosten belastet werden.
Die Suva bildet die Ausgleichsreserven laufend aus Prämieneinnahmen. Sie werden einzeln und entsprechend dem Unfallrisiko für die beiden Versicherungszweige (Berufsunfallversicherung und Nichtberufsunfallversicherung) gebildet. Daher sind die Ausgleichsreserven unterschiedlich hoch. Der Suva-Rat, in dem Vertreter von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und des Bundes sitzen, hat festgelegt, dass die Ausgleichsreserven so lange zu äufnen sind, bis sie in der Berufsunfallversicherung 25 Prozent und in der Nichtberufsunfallversicherung 35 Prozent einer Jahres-Nettoprämie betragen.
Die Ausgleichsreserven übersteigen in der Berufsunfallversicherung einzelner Branchen den festgelegten Höchstwert. Wie in der Vergangenheit erstattet die Suva auch 2021entsprechende Überschüsse an die Betriebe zurück. In der Nichtberufsunfallversicherung findet kein Abbau der Ausgleichsreserven statt, da dort die Höchstwerte nicht überschritten werden.
Prämiensenkungen erfolgen nach jährlicher Risikoüberprüfung aufgrund tieferer Kosten und nachhaltig tieferem Risiko. Die Prämiensenkung ist somit grundsätzlich eine langfristige Massnahme. Der Abbau von Ausgleichsreserven ist hingegen eine Massnahme bei kurzfristig überschüssigen Ausgleichsreserven.
Die Reduktion erfolgt nur in Branchen, deren Ausgleichsreserven den Höchstwert überschritten haben. Das betrifft 2021 rund 50 Prozent der Betriebe. Insgesamt zahlt die Suva auf diese Weise 78,3 Millionen Franken an ihre Kundinnen und Kunden zurück.