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Anerkennung ausländischer Spezialisten der Arbeitssicherheit

Als Spezialistin oder Spezialist Arbeitssicherheit müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Falls Sie Ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, benötigen Sie eine Eignungsbestätigung, um Ihre Funktion in der Schweiz ausüben zu können. Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Anforderungen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, benötigen eine Eignungsbestätigung, wenn sie diese Tätigkeit in der Schweiz ausüben wollen. Für die Anerkennung gilt:

      • gleichwertige Ausbildung gemäss Eignungsverordnung
      • Besuch eines Passerellenkurses zur schweizerischen Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit
      • Prüfung des Antrages auf Eignungsbestätigung durch eine Expertengruppe

      Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen und Kursmöglichkeiten.

      Anforderungen zur Anerkennung

      In der Schweiz tätige Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit müssen eine entsprechende Ausbildung nachweisen. Diese Regelung gilt für folgende Berufsgruppen:

      • Sicherheitsfachleute
      • Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure
      • Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker 
      • Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner

      Diese Fachleute müssen die Anforderungen der sogenannten Eignungsverordnung erfüllen. Fachleute, die ihre Ausbildung ausserhalb der Schweiz absolviert haben, müssen belegen, dass ihre Ausbildung gleichwertig ist.

      Passerellenkurs
      Passerellenkurs
      Zusätzlich zum Nachweis der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung müssen ausländische Spezialistinnen und Spezialisten den Kurs «Einführung in die schweizerische Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit» besuchen. Die Suva bietet in ihrem Kursprogramm Gesundheitsschutz einen Passerellenkurs an. Vergleichbare Angebote anderer Anbieter werden anerkannt.

      Überprüfung der Eignung

      Für die Eignungsbescheinigung stellen Sie einen Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Ausbildung zur Spezialistin oder zum Spezialisten der Arbeitssicherheit.

      Reichen Sie Ihren Antrag inklusive folgender Dokumente per E-Mail an untenstehende Adresse ein: 

      • Fähigkeitszeugnis, Diplom Berufslehre oder Studium
      • Diplom der vermuteten gleichwertigen Ausbildung in Arbeitssicherheit
      • Nachweis der beruflichen Praxis von mindestens drei Jahren für die Anerkennung als Sicherheitsfachperson oder von mindestens zwei Jahren für Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieuren
      • Lebenslauf

      Danach erhalten Sie Bescheid, ob eine Teilnahme am Kurs «Einführung ins schweizerische Recht» möglich ist. Die Bestätigung Ihrer Eignung erfolgt in zwei Schritten:

      1. Formelle Überprüfung der Gleichwertigkeit

      Als Dienstleistung für die Durchführungsorgane überprüft eine Expertengruppe der Arbeitsinspektorate und der Suva die Eignung formell. Massgebend sind die Anforderungen, die sich aus der Eignungsverordnung ableiten lassen.

      Das zuständige Durchführungsorgan hat das Recht, bei Kontrollen im Einsatzbetrieb die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit anhand der konkreten Tätigkeit zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgt unabhängig davon, ob jemand die formellen Bedingungen für den Einsatz als Spezialistin oder Spezialist der Arbeitssicherheit erfüllt.

      2. Passerellenkurs «Einführung in die schweizerische Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit»

      Ausländische Fachleute der Arbeitssicherheit müssen in jedem Fall zusätzlich zu ihrer Ausbildung den Passerellenkurs absolvieren. Sie können den Antrag auf Überprüfung und die Anmeldung zum Passerellenkurs  gleichzeitig einreichen.

      Bescheinigung

      Sind beide Vorgaben erfüllt, bescheinigt die Expertengruppe die Eignung der betreffenden Personen.

      Kontakt

      Wenden Sie sich an unsere Fachstelle Ausbildung, wenn Sie Fragen zu Ausbildungen für Fachleute der Arbeitssicherheit haben.

      Downloads und Bestellungen

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