Im Grundsatz gilt: Alle innerbetrieblichen Verkehrswege sind ihrem Verwendungszweck entsprechend natürlich oder künstlich zu beleuchten.
Die notwendige Beleuchtungsstärke variiert je nach Ort:
Verkehrsweg |
Erforderliche Beleuchtungsstärke E [lx] |
---|---|
Parkplätze, Firmenareal |
≥ 20 |
Einstellräume für Fahrzeuge |
≥ 50 |
Gänge |
≥ 100 |
Treppen, Aufzüge |
≥ 150 |
Laderampen |
≥ 200 |
Die Markierung von Verkehrswegen sorgt für klare Verhältnisse im Betrieb. Sie hilft, die Verkehrswege von anderen Nutzungen zu trennen, Fussgänger- und Fahrzeugverkehr zu entflechten und warnt vor Gefahrenstellen. So hilft sie letztlich, Unfälle zu vermeiden.
Verkehrswege sollen am Boden deutlich und dauerhaft markiert sein. Damit wird beispielsweise ein Fahrweg klar von angrenzenden Abstellplätzen für Güter oder der Fahrweg für Fahrzeuge vom Bereich für Fussgänger getrennt.
Für Fluchtwege sind nachleuchtende Markierungen zu verwenden.
Permanente Gefahrenstellen auf den Verkehrswegen wie Rampenkanten, Vorsprünge oder Säulen sind – beispielsweise mit Warnklebeband – zu kennzeichnen.
Hindernisse oder Gefahrenstellen wie Rampenkanten sind zusätzlich zur Markierung nötigenfalls auch zu polstern, um Verletzungen von Mitarbeitenden zu vermeiden.
Vorübergehende Gefahrenstellen auf Verkehrswegen müssen sofort mit geeigneten Mitteln abgesperrt werden.
Eine geeignete Signalisation von innerbetrieblichen Verkehrswegen verdeutlicht die geltenden Verkehrsregeln und macht auf die Gefahren aufmerksam. Einige Beispiele:
Verbotszeichen «Für Fussgänger verboten» nach ASR A1.3:2013 und EN ISO 7010
Gebotszeichen «Fussgängerweg benutzen» nach ASR A1.3:2013 und EN ISO 7010
Warnzeichen «Warnung vor Hindernissen am Boden» nach ASR A1.3:2013 und EN ISO 7010
Verbotszeichen «Für Flurförderzeuge verboten» nach ASR A1.3:2013 und EN ISO 7010
Gebotszeichen «Übergang benutzen» nach ASR A1.3:2013 und EN ISO 7010
Warnzeichen «Warnung vor Flurförderzeugen» nach ASR 1.3:2013 und EN ISO 7010
Verschiedene Kleber mit den Verbots-, Gebots- Warnzeichen zum Thema innerbetrieblicher Verkehr können Sie unten auf dieser Seite unter «weiteres Material» direkt bestellen.
Zur
Kennzeichnung von Gefahrenstellen im innerbetrieblichen Verkehr sind
die auf öffentlichem Grund geltenden Kennzeichen entsprechend den Normen
über Strassensignale des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und
Verkehrsfachleute (VSS) zu verwenden. Beispiele:
Weitere Informationen zum Thema: