Einsatz von Subunternehmen Fordern Sie Unterlagen für einen fairen Wettbewerb ein
Das Wichtigste in Kürze
Aufträge an Subunternehmen weiterzugeben gehört zur gängigen Praxis
Gewisse Subunternehmen halten sich nicht an die Spielregeln und verhalten sich betrügerisch und somit unfair gegenüber ihren Mitbewerbern
Helfen Sie mit, betrügerische Subunternehmen zu erkennen
Fordern Sie die Unterlagen ein, welche unten aufgeführt sind
Diese Massnahmen sorgen für einen fairen Wettbewerb
Die Weitervergabe von Arbeiten an Subunternehmen: Fluch und Segen
Die Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmen ist eine gängige Praxis bei der Ausführung von Bauvorhaben. Sie erhöht auch die Teilnahmemöglichkeiten kleiner Unternehmen an Grossaufträgen. Diese gängige Praxis wird jedoch in den Medien und von Seiten der Politik immer wieder kritisiert. Warum? Es besteht die Unsicherheit, dass die Subunternehmen den Wettbewerb auf unfaire Weise verzerren, indem sie sich nicht an die Spielregeln halten und mit betrügerischem Verhalten Vorteile herausziehen.
Fordern Sie Unterlagen ein
Helfen Sie mit, betrügerische Firmen zu erkennen, indem Sie konsequente Abklärungen vor der Vergabe von Arbeiten an Subunternehmen tätigen.
Verlangen Sie folgende Unterlagen von Ihren Subunternehmen:
Aktuelle generelle Bestätigungen
Bestätigung, dass die Prämienzahlung an die Suva gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) erfolgt ist.
Bestätigung einer Ausgleichskasse, dass die Bezahlung der AHV-Beiträge erfolgt ist
Bestätigung über den Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
Aktuelle branchenspezifische Bestätigungen
Bestätigung über die Einhaltung der Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags (AVE GAV).
Bei Unternehmen, die keinem AVE GAV unterstellt sind: Bestätigung der Einhaltung des Entsendegesetzes (EntsG).
Bestätigung der Zahlung der Beiträge für Frühpensionierungslösungen der jeweiligen Branche.
Kopie der Mehrwertsteuerbestätigung inklusive MwSt.-Nr.
Hinweise für Subunternehmen
Auch bei der Weitervergabe von Arbeiten durch Subunternehmen an ihre Subunternehmen ist es sinnvoll die oben erwähnten Unterlagen einzufordern.
Gut zu wissen
Für die allermeisten Firmen im Bau und Gewerbe gilt in der Schweiz ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag (AVE GAV). Die Liste der GAV des Secos ist unter www.seco.admin.ch ersichtlich. Der GAV ist zwingend einzuhalten.
Das Informationssystem Allianz Bau (ISAB) www.isab-siac.ch vereinfacht den Vollzug von GAV in den Bau- und Gewerbebranchen. Unternehmen können sich auf der Plattform registrieren und dort Informationen abrufen.
Die WORKcontrol Suisse AG www.workcontrol.ch und Allianz Bau www.isab-siac.ch unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung des Entsendegesetzes und der Solidarhaftung im Baugewerbe.