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Einsatz von Subunternehmen: Hinweise für die Prüfung von Unterlagen

In der Baubranche ist es üblich, dass Subunternehmer zum Einsatz kommen. Doch es ist eine Tatsache, dass sich diese des Öfteren nicht an die Spielregeln halten. Informieren Sie sich anhand dieses Factsheets, was Sie alles zu tun haben, um einem möglichen Betrug vorzubeugen.

Inhalt

Kurz und bündig

Subunternehmen werden sehr häufig in der Baubranche eingesetzt, dies gehört zur gängigen Praxis. Die Realität zeigt jedoch, dass es immer wieder zu Betrugsfällen kommt, weil die Subunternehmer bei der Entrichtung von Sozialabgaben und vertraglichen Modalitäten schummeln.

Prüfen Sie deswegen zwingend folgende Unterlagen von Subunternehmern:

  • Bestätigung der Bezahlung der Suva Prämien
  • Bestätigung einer Ausgleichskasse (AHV)
  • Bestätigung einer Vorsorgeeinrichtung (BVG)

Folgende, branchenspezifische Bestätigungen sind ebenfalls zu prüfen:

  • Bestätigung bezüglich der Einhaltung des GAV oder Entsendegesetzes
  • Bestätigung der Zahlung der Beiträge für Frühpensionierungen der jeweiligen Branche
  • Kopie der Mehrwertsteuerrechnung inkl. MwSt.-Nr.

Die Weitervergabe von Arbeiten an Subunternehmen: Fluch und Segen

Die Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmen ist eine gängige Praxis bei der Ausführung von Bauvorhaben. Sie erhöht auch die Teilnahmemöglichkeiten kleiner Unternehmen an Grossaufträgen. Diese gängige Praxis wird jedoch in den Medien und von Seiten der Politik immer wieder kritisiert. Warum? Es besteht die Unsicherheit, dass die Subunternehmen den Wettbewerb auf unfaire Weise verzerren, indem sie sich nicht an die Spielregeln halten und mit betrügerischem Verhalten Vorteile herausziehen.

Fordern Sie Unterlagen ein

Helfen Sie mit, betrügerische Firmen zu erkennen, indem Sie konsequente Abklärungen vor der Vergabe von Arbeiten an Sub­unternehmen tätigen. 

Verlangen Sie folgende Unterlagen von Ihren Subunternehmen:

Aktuelle generelle Bestätigungen

  • Bestätigung, dass die Prämienzahlung an die Suva gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) erfolgt ist.
  • Bestätigung einer Ausgleichskasse, dass die Bezahlung der AHV-Beiträge erfolgt ist
  • Bestätigung über den Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)

Aktuelle branchenspezifische Bestätigungen

  • Bestätigung über die Einhaltung der Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags (AVE GAV). 
  • Bei Unternehmen, die keinem AVE GAV unterstellt sind: Bestätigung der Einhaltung des Entsendegesetzes (EntsG).
  • Bestätigung der Zahlung der Beiträge für Früh­pensionierungslösungen der jeweiligen Branche.
  • Kopie der Mehrwertsteuerbestätigung inklusive MwSt.-Nr.

Hinweise für Subunternehmen

Auch bei der Weitervergabe von Arbeiten durch Sub­unternehmen an ihre Subunternehmen ist es sinnvoll die oben erwähnten  Unterlagen einzufordern.

Gut zu wissen

  • Für die allermeisten Firmen im Bau und Gewerbe gilt in der Schweiz ein allgemeinverbindlicher Gesamt­arbeitsvertrag (AVE GAV). Die Liste der GAV des Secos ist unter www.seco.admin.ch ersichtlich. Der GAV ist zwingend einzuhalten. 
  • Das Informationssystem Allianz Bau (ISAB) www.isab-siac.ch  vereinfacht den Vollzug von GAV in den Bau- und Gewerbebranchen. Unternehmen können sich auf der Plattform registrieren und dort Informationen abrufen.
  • Die WORKcontrol Suisse AG www.workcontrol.ch  und Allianz Bau www.isab-siac.ch  unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung des Entsendegesetzes und der Solidarhaftung im Baugewerbe.

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