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Einteilung in Laserklassen: Vorschriften und Schutzmassnahmen

So praktisch und vielfältig der Einsatz von Laser ist, so gefährlich kann er auch sein, insbesondere für die Augen und die Haut. Erfahren Sie hier, welche Laserklassen es gibt und wie Sie einen sicheren Umgang gewährleisten können.

Inhalt

Kurz und bündig

Sie kommen als Lichtschranken zum Einsatz, bei Operationen oder in der Vermessung: Die Einsatzgebiete von Laserstrahlen könnten vielfältiger nicht sein. Je nach Laserklasse können gesundheitliche Gefahren entstehen.

Beachten Sie deshalb folgende Punkte:

  • Die Laserklasse gibt Ihnen Auskunft über die Gefährdung.
  • Laser der Klasse 1M bis 4 können Augenschäden verursachen. Laser der Klasse 3B und 4 können sogar zu schweren Verletzungen der Augen sowie der Haut führen und Brände verursachen.
  • Überlassen Sie Instandhaltungsarbeiten an Lasern den dafür ausgebildeten Personen.

Weiter finden Sie Informationen zu Regelungen, die Laseranwendungen in der Öffentlichkeit betreffen oder die Anforderung an Lasergeräte im medizinischen Bereich.

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten

Der Begriff LASER kommt aus dem Englischen und ist eine Abkürzung für «Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation», was auf Deutsch «Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung» heisst. Im Unterschied zu normalem Licht (wie zum Beispiel von einer Glühbirne) besitzen Laserstrahlen ein schmales Frequenzspektrum (Einfarbigkeit), eine hohe Strahlungsleistung und verlaufen selbst über weite Strecken fast parallel. Diese Eigenschaft bezeichnet man als Kohärenz.

All diese Aspekte machen den Einsatz von Lasern sehr attraktiv und führen zu zahlreichen Anwendungen, zum Beispiel in der Messtechnik, Steuerungstechnik, Materialbearbeitung, Datenübertragung oder Medizin. Dies sind nur einige von vielen Einsatzgebieten und belegen den Erfolg von Lasern als vielfältige Arbeitsgeräte.

Es gibt eine Vielzahl von Laseranwendungen mit sichtbarer oder unsichtbarer Laserstrahlung von sehr kleiner bis sehr grosser Leistung. Die Einteilung in Laserklassen ist ein wichtiger Aspekt bei der Gefährdungsermittlung.

So erkennen und schützen Sie sich vor Gefahren

Um den Umgang mit Lasern sicher zu gestalten, werden alle Laser gemäss der Norm SN EN 60825-1:2014 in verschiedene Laserklassen eingeteilt. Die Zuordnung richtet sich nach der Gefährlichkeit der Laserstrahlung. Diese nimmt mit steigender Klasse zu.

Unter vernünftigerweise vorhersehbaren Betriebsbedingungen sind Laser der Klasse 1 sicher.

Sicherheitsmassnahmen

Der Umgang mit Lasern der Klasse 1 ist im Normalbetrieb ohne Instruktion sicher. Es sind keine weiteren Massnahmen notwendig.

 

Durch Verwendung von optischen Komponenten (z. B. Linsen) können Laser der Klasse 1M für das Auge gefährlich sein.

Sicherheitsmassnahmen

Vermeiden Sie die Bestrahlung von anderen Personen. Warnen Sie Personen, die optische Instrumente wie Fernrohre oder Mikroskope im Bereich des Lasers benützen.

Die emittierte Laserstrahlung kann der Klasse 3R, 3B oder 4 entsprechen. Sie muss auf die zu behandelnde Körperstelle geführt werden. Zudem sollte der Laser durch mindestens eine Sicherheitseinrichtung überwacht werden, so dass die zugängliche Strahlung die Anforderung für die Klasse 1 einhält. Die maximal zulässige Bestrahlung der Haut und die zusätzlich notwendigen Sicherheitseinrichtungen hängen von der jeweiligen Anwendung ab und sind in entsprechenden weiteren Normen festgelegt.

Sicherheitsmassnahmen

Überprüfen Sie die Sicherheitseinrichtungen regelmässig und beachten Sie die Sicherheitshinweise des Herstellers.

Vermeiden Sie den Blick in Laser der Klasse 2. Blicken Sie länger als 0.25 Sekunden in den Laserstrahl, kann dies zu Schädigungen der Netzhaut führen.

Sicherheitsmassnahmen

Blicken Sie nicht in den Strahl. Vermeiden Sie die Bestrahlung von anderen Personen. Sollten Sie trotzdem von einem Strahl getroffen werden, schliessen Sie bewusst die Augen und wenden Sie sich sofort vom Laser ab.

Laser der Klasse 2M können unter Verwendung von optischen Instrumenten gefährlich für das Auge sein.

Sicherheitsmassnahmen

Blicken Sie nicht in den Strahl. Vermeiden Sie die Bestrahlung von anderen Personen. Sollten Sie trotzdem von einem Strahl getroffen werden, schliessen Sie bewusst die Augen und wenden Sie sich sofort vom Laser ab. Warnen Sie Personen, die optische Instrumente wie Fernrohre oder Mikroskope in der Nähe benutzen.

Ihre Netzhaut kann bei Laserstrahlen der Klasse 3R auch ohne den Einsatz von optischen Instrumenten geschädigt werden.

Sicherheitsmassnahmen

Setzen Sie nur qualifiziertes und geschultes Personal ein. Der offene Strahl darf nicht auf Augenhöhe (weder im Stehen noch im Sitzen) verlaufen, ansonsten ist der Einsatzbereich abzusperren. Schützen Sie den Laser vor dem Zugriff von Unbefugten.

Die Laserstrahlen können auch bei sehr kurzer Exposition des Auges zu Schäden führen. Direktes Bestrahlen kann zu Hautverletzungen führen oder entzündliche Materialien entflammen lassen.

Sicherheitsmassnahmen

Siehe Laser Klasse 4.

Laserstrahlen und Reflexionen der Laserklasse 4 gefährden in hohem Masse die Augen und die Haut. Die Einwirkung von Laserstrahlen auf bestimmte Materialien kann Brände verursachen und gesundheitsgefährdende Stoffe freisetzen.

Sicherheitsmassnahmen

Laser der Klasse 3B und 4 dürfen nur eingekapselt als Laser der Klasse 1 oder, falls nicht anders möglich, in einem abgegrenzten und überwachten Laserbereich betrieben werden. Sorgen Sie dafür, dass niemand unzulässig bestrahlt werden kann. Treffen Sie dazu die nötigen Sicherheitsvorkehrungen und bilden oder instruieren Sie die Mitarbeitenden entsprechend.

Laser am Arbeitsplatz

Stellen Sie bereits bei der Beschaffung sicher, dass jeder Laser in Ihrem Betrieb korrekt beschriftet ist. Dazu gehört insbesondere die Laserklasse (siehe oben). Erkundigen Sie sich allenfalls beim Hersteller. Laser gehören automatisch zur Klasse 4, wenn deren Klasse nicht bekannt ist oder solange keine Klassifizierung für eine tiefere Einteilung vorliegt.

Oft enthalten Geräte, die zur Klasse 1 gehören und im Normalbetrieb ungefährlich sind, im Inneren einen unzugänglichen Laser der Klasse 3B oder 4. Beachten Sie die Betriebsanleitung und überbrücken Sie keine Sicherheitseinrichtungen. Überlassen Sie Instandhaltungsarbeiten den dafür ausgebildeten Personen. Informieren Sie sich auf unserer Seite über Instandhaltung, wie Sie diese sorgfältig planen, dabei nicht improvisieren und auf besondere Gefahren achten.

Gemäss der ASA-Richtlinie gehören Laser der Klasse 3B und 4 zu den besonderen Gefährdungen. Sie als Arbeitgeber sind deswegen verpflichtet, Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen, wenn in Ihrem Betrieb das erforderliche Fachwissen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fehlt.

Aus diesem Grund sind Sie auch verpflichtet, für Laser der Klasse 3B und 4 einen Laserschutzbeauftragten einzusetzen und seine Pflichten schriftlich festzulegen. Der Laserschutzbeauftragte muss über die nötigen Kenntnisse verfügen, um seine Funktion ausüben zu können. Es bestehen aber keine gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsanforderungen. Beachten Sie weiter, dass das Betreiben von Lasern der Klasse 3B und 4 in Gebäuden von Industrie, Forschungsinstituten, Schulen, Arztpraxen oder Spitälern nicht meldepflichtig ist.

Lichtwellenleiter-Kommunikationssysteme

Die Publikation «Grenzwerte am Arbeitsplatz» erklärt die Lasernorm zur Sicherheit von Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen (SN EN 60825-2:2004) für verbindlich. Weitere Einzelheiten zu den Sicherheitsanforderungen finden Sie in der erwähnten Norm oder in der Publikation «Achtung, Laserstrahl».

Laser in der Medizin und Kosmetik

Medizinische Eingriffe mit Lasern am menschlichen Körper dürfen Sie nur dann vornehmen, wenn Sie selbst Arzt oder Ärztin sind oder eine ausgebildete Fachperson unter ärztlicher Kontrolle. Laser mit medizinischem Zweck müssen in jedem Fall die Medizinprodukteverordnung erfüllen.
Wir empfehlen Ihnen, kosmetische Behandlungen mit Lasern oder hochenergetischen nicht kohärenten Lichtquellen nur durch ausgebildete Fachpersonen oder unter Kontrolle und Verantwortung eines Arztes oder einer Ärztin durchzuführen. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit .

Laser in der Öffentlichkeit

Berücksichtigen Sie, dass die Anwendung von Lasern in der Öffentlichkeit, zum Beispiel für Lasershow-Veranstaltungen, meldepflichtig ist. Veranstaltungen mit Laserstrahlen müssen Sie dem Bundesamt für Gesundheit melden, Hier .
Aufgrund der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG ) müssen Laserpointer  der Laserklasse 1 zugeteilt sein. Der Besitz, die Einfuhr, der Vertrieb und die Verwendung von Laserpointern höherer Laserklassen (1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4) ist in der Schweiz verboten. Ausführliche Informationen finden Sie in unter «Laserpointer sind kein Spielzeug».

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