Versicherungsmissbrauch entsteht auch dort, wo Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler etc.) absichtlich ungenau oder falsch mit Versicherern abrechnen, um mehr Leistungen zu erhalten. So werden beispielsweise in Spitälern Leistungen bei stationären Aufenthalten verrechnet, die nicht oder erst später ambulant erbracht werden. Die daraus entstehenden Mehrkosten schaden nicht nur den ehrlichen Prämienzahlern, sondern auch dem ganzen Schweizer Gesundheitssystem.