Hohe Schalldruckpegel ab einem Lärmexpositionspegel LEX ≥ 85 dB(A) gefährden das Gehör. Eine bleibende Schädigung kann die Folge immer wiederkehrender Belastungen über dem Grenzwert für Lärm am Arbeitsplatz sein. Oft werden folgende Aspekte nicht berücksichtigt:
In der Praxis bewährt sich die Regel, dass Personen, die Schallpegeln Leq ab 85 dB(A) ausgesetzt sind, einen Gehörschutz tragen müssen. Dies ist zwar strenger als nach den Grenzwerten erforderlich. Die Regel ist aber einfach und deshalb gut durchzusetzen.
Ohne eine Schallpegelmessung durchzuführen, können Sie auch aus den Schallpegeltabellen der Suva ersehen, bei welchen Tätigkeiten in Ihrer Branche ein Gehörschutz zu tragen ist.
Im Handel sind Gehörschutzpfropfen aus Dehnschaumstoff oder aus Kunststoff, Gehörschutzbügel, Gehörschutzkapseln und Gehörschutz-Otoplastiken erhältlich.
Gehörschutzpfropfen aus Dehnschaumstoff
Dieser Gehörschutz kann mehrmals, aber nicht unbeschränkt eingesetzt werden. Aus hygienischen Gründen sollen Pfropfen in Kunststoffboxen abgegeben werden. Gehörschutzpfropfen aus Dehnschaumstoff passen sich jedem Gehörgang einwandfrei an.
Gehörschutzpfropfen aus Kunststoff können längere Zeit verwendet werden. Sie eignen sich auch, wenn andere Gehörschutzmittel aus Hygienegründen (schmutzige Arbeitsbedingungen oder erhöhte Temperatur) nicht in Frage kommen. Gehörschutzpfropfen aus Kunststoff können mit Wasser gereinigt werden.
Stellen Sie auch Kunststoffpfropfen mit kleinerem Durchmesser zur Verfügung; sie sind für Personen mit engem Gehörgang komfortabler.
Weil sie sich leicht und schnell aufsetzen lassen, eignen sich Gehörschutzkapseln für kurzzeitige Einsätze besonders gut. Sie sollten direkt am Arbeitsplatz aufbewahrt werden. Muss das Gehör den ganzen Tag oder bei erhöhten Arbeitstemperaturen geschützt werden, sind jedoch Pfropfen vorzuziehen.
Gehörschutzbügel lassen sich rasch aufsetzen und können bei Nichtgebrauch um den Hals getragen werden. Für den Schutz vor Schallpegeln LEX > 90 dB(A) sind sie aber nicht geeignet.
Gehörschutz-Otoplastiken werden individuell passend für den Gehörgang angefertigt und bieten deshalb einen hohen Tragkomfort. Aus unterschiedlich starken Filtern kann jener gewählt werden, der den nötigen Schutz bietet und die Kommunikation möglichst wenig beeinträchtigt.
Beim Einsatz von Gehörschutz-Otoplastiken sind folgende Punkte zu beachten:
Kombinierter Gehörschutz = Schaumstoffpfropfen und Kapselgehörschutz
Es gibt sowohl Kapselgehörschutz als auch Schaumstoffpfropfen, die für sehr hohe Schallpegel geeignet sind. Allerdings reicht die bekannte Dämmwirkung, bei der Berücksichtigung von Praxisabschlägen, nur bis zu einem Schallpegel von 116 dB(A) für Kapselgehörschützer und 113 dB(A) für Schaumstoffpfropfen (Dämmwirkung = SNR-Wert auf Sapros).
Bei höheren Schallpegeln muss man eine Kombination aus Schaumstoffpfropfen und Kapselgehörschutz verwenden.
Allerdings kann man die beiden Schalldämmungen nicht einfach addieren.
Kontaktieren Sie das Team Akustik, wenn Sie einen Gehörschutz oder einen kombinierten Gehörschutz bei einem Lärmpegel LEX,8h > 105 dB(A) einsetzen müssen.
Spezielle Gehörschutzmittel nehmen über ein Mikrofon den Schall auf und geben leise Geräusche über einen Miniatur-Lautsprecher wieder. Geräusche mit Schallpegeln über 84 dB(A) werden nicht wiedergegeben, sondern gedämmt.
Der Einsatz eines pegelabhängigen Gehörschutzes ist bei Arbeiten in ruhiger Umgebung mit kurzen Lärmbelastungen sinnvoll, insbesondere wenn sich der Träger oder die Trägerin während der Arbeit mit anderen verständigen muss (Forstarbeiter, Schiessinstruktion, Kistenmacher).
Diese Schutzmittel ermöglichen es, drahtlos oder über Kabel Informationen zu übermitteln. Es gibt Systeme, die nur in einer Richtung übertragen können, und andere, die eine gegenseitige Unterhaltung zwischen Beschäftigten ermöglichen.
Es gibt Gehörschutzkapseln mit eingebautem Radio. Die Musiklautstärke ist auf einen Schallpegel von 82 dB(A) begrenzt. Es gibt auch Modelle, die neben dem eingebauten Radio zusätzlich mit der pegelabhängigen Schalldämmung ausgerüstet sind. Dadurch hört der Benutzer auch die Umgebungsgeräusche und Signale. Allerdings kann ein Teil dieser Informationen durch die Musik überdeckt werden.
Gehörschutzkapseln mit Radio dürfen nicht verwendet werden, wenn die Ansprechbarkeit des Benutzers nicht gewährleistet ist und dadurch Dritte oder der Benutzer selbst gefährdet werden, insbesondere im Strassen- und Werkverkehr.
Die Anforderungen an ein Gehörschutzmittel hängen von der jeweils betroffenen Person ab und deren Tätigkeit ab. Bei der Auswahl des Gehörschutzes ist auf die persönlichen Bedürfnisse der Mitarbeitenden zu achten. Für kurzzeitige Einsätze eignen sich Gehörschutzkapseln oder -bügel. Für eine längere Tragedauer und bei hohen Umgebungstemperaturen sind sie jedoch nicht geeignet.
Testen Sie mit den betroffenen Mitarbeitenden verschiedene Typen und Arten von Gehörschutzmitteln aus. Die Mitarbeitenden sollen danach selber wählen, welche Gehörschutzmittel ständig zur Verfügung stehen. Die wichtigsten Kriterien sind:
Lassen Sie sich von Ihrem PSA-Lieferanten beraten, welches Produkt für Ihr Einsatzgebiet das am besten geeignete ist.
Kapseln (mindestens die Ohrpolster) sind wöchentlich mit einem feuchten Lappen zu reinigen. Pfropfen aus Kunststoff können mehrmals von Hand mit Wasser gewaschen werden.
Auch Musikhören am Arbeitsplatz kann eine Gefahr darstellen, wenn etwa wegen der Musik Warnsignale oder Gefährdungen nicht wahrgenommen werden. Antwort auf diese Frage, ob man am Arbeitsplatz Musik hören darf gibt die Checkliste «Musikhören am Arbeitsplatz» (siehe Link unten).
EN 458 Gehörschützer – Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung – Leitfaden
Sapros Internet-Marktplatz für Sicherheitsprodukte: www.sapros.ch/gehoerschutz
Verband Schweizer PSA-Anbieter: www.swiss-safety.ch
Die Inhalte auf dieser Webseite ersetzen die aufgehobene Publikation «Alles, was Sie über PSA wissen müssen» (Bestell-Nr. 44091.D).