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Hebeeinrichtungen für Güter sicher betreiben

Materiallifte müssen zuverlässig funktionieren. Wie sicher ist Ihr Hebetisch oder Ihr Schrägaufzug? Wir sagen Ihnen, wie Sie eine sichere Hebeeinrichtung beschaffen und betreiben. Ausserdem erfahren Sie mehr über relevante Normen. Unsere Checklisten unterstützen Sie, die Sicherheit Ihrer Anlagen einzuschätzen.

Inhalt

Kurz und bündig

Hebeeinrichtungen für Güter gibt es in verschiedenen Bauarten. Je nach Bauart gelten unterschiedliche Sicherheitsanforderungen, die in den entsprechenden Normen festgehalten sind. Drei Grundregeln sollten Sie jedoch im Umgang mit Hebeeinrichtungen für Güter immer beachten:

  • Auf Hebeeinrichtungen für Güter dürfen auf keinen Fall Personen mitfahren.
  • Halten Sie die Hebeeinrichtungen fachgerecht instand.
  • Nur befugte und instruierte Mitarbeitende dürfen die Hebeeinrichtungen bedienen.

Was sind Hebeeinrichtungen für Güter?

Unter Hebeeinrichtungen für Güter (auch Hebezeuge oder Materiallifte genannt) versteht man zum Beispiel Bauaufzüge und Schrägaufzüge für den Materialtransport oder auch Hubtische.

Hebeeinrichtungen beschaffen

Hebeeinrichtungen für Güter gelten als Maschinen und müssen die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Die Fahrgeschwindigkeit einer solchen Anlage darf deshalb 0,15 m/s nicht überschreiten – es sei denn, eine harmonisierte Norm lässt eine höhere Geschwindigkeit zu. Ist dies nicht der Fall und der Lastträger fährt schneller als 0,15 m/s, fällt die Anlage in den Anwendungsbereich der Aufzugsrichtlinie.

Der Hersteller der Anlage muss Ihnen eine Konformitätserklärung und eine Betriebsanleitung übergeben. Die Betriebsanleitung muss in der Sprache des Landesteils abgefasst sein, in dem die Hebeeinrichtung verwendet wird.

Gut gewartet ist halb gewonnen

Schlecht gewartete Anlagen stellen ein zusätzliches Risiko dar. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie Ihre Hebeeinrichtungen regelmässig und fachgerecht warten oder warten lassen. So sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden. Denken Sie auch daran, die Wartungsarbeiten zu dokumentieren, denn das ist gesetzlich vorgeschrieben (Verordnung über die Unfallverhütung Art. 32b Abs. 1   Instandhaltung von Arbeitsmitteln).

Hebeeinrichtungen für Güter dürfen nur von befugten und instruierten Personen benutzt werden. Zeigen Sie deshalb neuen Mitarbeitenden nach Stellenantritt, wie sie diese Anlagen sicher bedienen können. 

Hebeeinrichtungen für Güter sind ausschliesslich für den Materialtransport konstruiert. Auf solchen Hebezeugen dürfen darum auf keinen Fall Personen mitfahren.

Bekannte Bauarten und Regelwerke

Die verschiedenen Arten von Hebeeinrichtungen für Güter bringen alle ihre eigenen Sicherheitsrisiken mit sich. Sie können die Normen, die Sie benötigen, auf der Website der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV) erwerben und im PDF-Format herunterladen.

  • Bauaufzüge für den Materialtransport mit betretbarer Plattform (SN EN 12158-1)
  • Bauaufzüge für den Materialtransport – Schrägaufzüge (SN EN 12158-2)
  • Vertikal-Umsetzer in mechanischen Fördereinrichtungen für Stückgut (SN EN 619)
  • Betretbare Güteraufzüge (SN EN 81-31)
  • Elektrisch und hydraulisch betriebene Kleingüteraufzüge (SN EN 81-3 A1)
  • Hubtische zum Heben von Gütern, die mehr als zwei Haltestellen eines Gebäudes anfahren und deren Hubgeschwindigkeit 0,15 m/s nicht überschreitet (SN EN 1570-2)

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