Im Rahmen der Instandhaltung werden folgende Arbeitsschritte durchgeführt:
Folgendes Verfahren hat sich bei der Instandhaltung von Staplern bewährt:
Listen Sie alle im Betrieb vorhandenen Stapler auf. Verwenden Sie dazu das Formular «Instandhaltungsplan».
Erläuterungen zu Schritt 1:
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmenden mit sicheren Staplern unterwegs sind, die vorschriftsgemäss instand gehalten werden. Die Fahrzeugverantwortlichen können die Instandhaltung gemäss einer Arbeitsanweisung oder Checkliste sicherstellen und dies in einem Journal dokumentieren.
Beschaffen Sie alle Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen zu den in Ihrem Betrieb vorhandenen Staplern und Anbaugeräten (z. B. Rollenklammern).
Erläuterungen zu Schritt 2:
Der Inverkehrbringer muss diese Anleitungen je nach Bedürfnis des Käufers in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stellen.
Fehlen in den Anleitungen Angaben zur Instandhaltung, sind diese in der Regel beim Hersteller oder Lieferanten erhältlich. Sind dort keine Angaben erhältlich (z. B. bei alten Staplern), kann auf bestehende Instandhaltungsunterlagen von ähnlichen Staplern zurückgegriffen werden.
Sorgen Sie dafür, dass die Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen für die verantwortlichen Staplerfahrer und das Instandhaltungspersonal frei zugänglich sind.
Tragen Sie die verantwortlichen Personen in den Instandhaltungsplan ein.
Erläuterungen zu Schritt 3:
Instandhaltungsarbeiten an Staplern sind von Fachpersonen auszuführen. Sie müssen aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Stapler haben und mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut sein. Dazu gehört die zuverlässige Beurteilung über den arbeitssicheren Zustand von Staplern und Anbaugeräten. Dies sind beispielsweise Betriebsmechaniker mit entsprechender Aus- und Weiterbildung bei Staplerherstellern oder Staplerlieferanten.
Falls in Ihrem Betrieb solche Fachpersonen fehlen, ziehen Sie für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten Servicemitarbeiter des Staplerherstellers oder Staplerlieferanten bei (siehe dazu SWISSLIFTER-Sicherheits-Check).
Tragen Sie die Instandhaltungsintervalle in den Instandhaltungsplan ein.
Erläuterungen zu Schritt 4:
Bei Staplern, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind (z. B. Regen, starker Staubanfall, starke Temperaturschwankungen), müssen die Instandhaltungsintervalle aufgrund der betrieblichen Verhältnisse festgelegt werden. Es empfiehlt sich, die Intervalle zusammen mit dem Lieferanten oder Hersteller zu bestimmen. Informationen dazu finden Sie in den Betriebs- und Instandhaltungsanleitungen der jeweiligen Stapler.
Instandhaltung überwachen und dokumentieren.
Erläuterungen zur Schritt 5:
Überwachen Sie die Umsetzung des Instandhaltungsplans regelmässig. Dokumentieren Sie die ausgeführten Instandhaltungsarbeiten im Instandhaltungsplan (Datum/Visum). Damit kommen Sie Ihrer Verpflichtung gemäss Artikel 32b der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) nach. Der Nachweis, dass Arbeitsmittel und Einrichtungen vorschriftsgemäss instand gehalten wurden, kann sich im Schadenfall für den Arbeitgeber vorteilhaft auswirken.
Mehrere Staplerlieferanten der Schweiz haben sich im «Schweizerischen Hubstapler-Verband» (SWISSLIFTER) vereinigt. Diese Lieferanten haben gemeinsam einen Sicherheits-Check für Stapler geschaffen. Der Check beinhaltet eine Prüfung des Staplers hinsichtlich aller wesentlichen Sicherheitsfunktionen.
Vignette von SWISSLIFTER
Ist der Stapler in Ordnung, wird dies mit einer Vignette bescheinigt, die nach der Kontrolle am Stapler festgeklebt wird. Wie beim Abgastest bei Personenfahrzeugen erinnert die Vignette an die nächste Kontrolle. Zusätzlich wird für den Kunden (Betreiber) ein schriftlicher Prüfbericht erstellt, in welchem die kontrollierten Punkte und die gemachten Feststellungen dokumentiert sind.
Falls Mängel entdeckt werden, wird dem Betreiber ein Reparaturvorschlag offeriert. Der Betreiber entscheidet selbstständig über das weitere Vorgehen.
Die Suva begrüsst das Engagement des Schweizerischen Hubstapler-Verbands und empfiehlt den regelmässigen SWISSLIFTER-Sicherheits-Check. Mit wenig Aufwand lässt sich an den Staplern bzw. an der Vignette überprüfen, ob die notwendigen Instandhaltungsarbeiten durchgeführt wurden. Die Betriebe leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit.
Verfügt Ihr Betrieb bereits über ein Führungssystem, z.B. nach ISO 9001:2000? Falls ja, sorgen Sie dafür, dass die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten in die bestehenden Prozesse integriert wird.
Verfügt Ihr Betrieb über kein dokumentiertes Führungssystem, ist ein Instandhaltungsplan zu erstellen. Der Instandhaltungsplan ermöglicht es Ihnen, die Stapler (und auch alle anderen Maschinen und Einrichtungen) zu erfassen, die Instandhaltungsarbeiten zu planen und deren Ausführung zu überwachen und zu dokumentieren.