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Sichere Stapler dank Wartung und Instandhaltung

Nur mit einem gut gepflegten Stapler lässt es sich sicher arbeiten. Erfahren Sie hier alles über die fünf Schritte für die Instandhaltung und Wartung Ihrer Stapler, Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungsteile.

Inhalt

Kurz und bündig

Gehören auch in Ihrem Unternehmen Stapler zu den unverzichtbaren Arbeitsmitteln? Sorgen Sie dafür, dass sie stets sicher und zuverlässig betrieben werden. Denn Sicherheit ist kein Zufall:

  • Der reibungslose Einsatz von Staplern hängt entscheidend von der Instandhaltung ab.
  • Alle Teile des Staplers, der Sicherheitseinrichtungen und der Ausrüstung müssen einwandfrei funktionieren.
  • Ein Versagen einzelner Komponenten kann zu schweren Unfällen führen.

Erfahren Sie hier alles über die sichere Instandhaltung und Wartung Ihrer Stapler, Gabelstapler und Deichselstapler.

SWISSLIFTER-Sicherheits-Check

Mehrere Staplerlieferanten der Schweiz haben sich im «Schweizerischen Hubstapler-Verband» (SWISSLIFTER)  vereinigt. Gemeinsam wurde ein Sicherheits-Check für Stapler geschaffen. Er beinhaltet eine Prüfung des Fahrzeugs und aller wichtigen Sicherheitsfunktionen. Die Suva empfiehlt den SWISSLIFTER-Sicherheits-Check.

Wenn Ihre Stapler den Check bestanden haben, erhalten Sie eine Vignette, die nach der Kontrolle am Gerät angebracht wird und an die nächste Kontrolle erinnert. Zusätzlich wird für den Betreiber des Staplers ein schriftlicher Prüfbericht erstellt. Darin sind die kontrollierten Punkte und Feststellungen dokumentiert. Bei Mängeln wird ein Reparaturvorschlag offeriert.

Ein schwarzer Pfeil zeigt auf eine runde grüne Vignette mit Monatsskala. Im Bild der Staplerfirma Muster AG ist dies der Mai.

Mit wenig Aufwand lässt sich an den Staplern bzw. an der Vignette überprüfen, ob die notwendigen Instandhaltungsarbeiten durchgeführt wurden.

Die drei Säulen der Stapler-Instandhaltung

So kommen Sie in drei Schritten zum Ziel:

  • Inspektion: Prüfen der Stapler auf Schäden durch Alterung, Verschleiss und Korrosion. Auch andere Schäden werden untersucht, die durch den laufenden Betrieb oder äussere Einwirkungen entstehen (z. B. Abnutzung der Gabelzinken, Dehnung der Lamellenketten, Wirksamkeit der Bremsen).
  • Wartung: Reinigen und Pflegen der einzelnen Komponenten der Stapler gemäss Herstellerangaben. Zum Beispiel ist das Fahrzeug nach Schmierplan abzuschmieren und die Traktionsbatterie zu reinigen.
  • Instandsetzung: Austauschen oder Reparieren von stark abgenutzten oder schadhaften Maschinenteilen, etwa der Wechsel von defekten Hydraulikschläuchen.

Sicherheit in fünf Schritten

Folgendes Verfahren hat sich bei der Instandhaltung von Staplern bewährt:

Schritt 1: Instandhaltungsbedarf erfassen

Listen Sie alle im Betrieb vorhandenen Stapler auf. Verwenden Sie dazu das Formular «Instandhaltungsplan». Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmenden mit sicheren Staplern unterwegs sind, die vorschriftsgemäss instand gehalten werden. Die Fahrzeugverantwortlichen können die Instandhaltung gemäss einer Arbeitsanweisung oder Checkliste sicherstellen und dies in einem Journal dokumentieren.

Schritt 2: Dokumente beschaffen

Beschaffen Sie alle Anleitungen zur Bedienung und Instandhaltung zu den in Ihrem Betrieb vorhandenen Staplern und Anbaugeräten (z. B. Rollenklammern). Der Inverkehrbringer muss diese Anleitungen, in der je nach Region gesprochener Schweizer Landessprache, zur Verfügung stellen.

Fehlen in den Anleitungen Angaben zur Instandhaltung, sind diese in der Regel beim Hersteller oder Lieferanten erhältlich. Falls dort keine Angaben erhältlich sind, was bei alten Staplern vorkommen kann, dürfen Sie auf Instandhaltungsunterlagen von ähnlichen Staplern zurückgreifen. Sorgen Sie dafür, dass die Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen für die verantwortlichen Staplerfahrer und das Instandhaltungspersonal frei zugänglich sind.

Schritt 3: Zuständigkeiten festlegen

Tragen Sie die verantwortlichen Personen in den Instandhaltungsplan ein. Instandhaltungsarbeiten an Staplern sind von Fachpersonen auszuführen. Sie müssen dank ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Stapler haben und mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut sein. Dazu gehört die zuverlässige Beurteilung des Zustandes von Staplern und Anbaugeräten. Zu den Fachpersonen zählen beispielsweise Betriebsmechaniker mit entsprechender Aus- und Weiterbildung bei Staplerherstellern oder Staplerlieferanten.

Falls in Ihrem Betrieb solche Fachpersonen fehlen, ziehen Sie für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten Servicemitarbeiter des Staplerherstellers oder Staplerlieferanten bei (siehe dazu SWISSLIFTER-Sicherheits-Check).

Schritt 4: Zeitplan festlegen

Tragen Sie die Instandhaltungsintervalle in den Instandhaltungsplan ein. Bei Staplern, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind (Regen, starker Staubanfall, starke Temperaturschwankungen etc.), müssen die Instandhaltungsintervalle aufgrund der betrieblichen Verhältnisse festgelegt werden. Es empfiehlt sich, die Intervalle zusammen mit dem Lieferanten oder Hersteller zu bestimmen. Informationen dazu finden Sie in den Betriebs- und Instandhaltungsanleitungen der Geräte.

Schritt 5: Instandhaltung überwachen und dokumentieren

Überwachen Sie die Umsetzung des Instandhaltungsplans regelmässig. Dokumentieren Sie die ausgeführten Instandhaltungsarbeiten im Instandhaltungsplan (Datum/Visum). Damit kommen Sie Ihrer Verpflichtung gemäss Artikel 32b   der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) nach. Der Nachweis, dass Arbeitsmittel und Einrichtungen vorschriftsgemäss instand gehalten wurden, kann sich im Schadenfall vorteilhaft für den Arbeitgeber auswirken.

Dokumentiertes Führungssystem

Verfügt Ihr Betrieb bereits über ein Führungssystem, z.B. nach ISO 9001:2000? Falls ja, sorgen Sie dafür, dass die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten in die bestehenden Prozesse integriert wird.

Verfügt Ihr Betrieb über kein dokumentiertes Führungssystem, ist ein Instandhaltungsplan zu erstellen. Dieser ermöglicht es Ihnen, die Stapler (und auch alle anderen Maschinen und Einrichtungen) zu erfassen, die Instandhaltungsarbeiten zu planen und deren Ausführung zu überwachen und zu dokumentieren.

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