Bei der Holzbringung mit Seilkrananlagen ist für folgende Arbeiten eine Instruktion oder Ausbildung notwendig:
Die Holzbringung ist Bestandteil der Holzernte. Sie umfasst alle Bewegungen des Holzes zwischen Bestand und Lagerung des Holzes an der lastwagenbefahrbaren Strasse.
Ausbildung ist die umfassende Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zu einem bestimmten Thema mit Überprüfung der erforderlichen Kompetenzen.
Instruktion ist eine praktische Anleitung zu einer spezifischen Tätigkeit. Sie erfolgt in der Regel am Arbeitsplatz.
Prüfen Sie Mitarbeitende, die bereits Erfahrungen in der Holzbringung mit Seilkrananlagen haben, auf ihre Fachkompetenz und schulen Sie sie ergänzend. Dokumentieren Sie die Ausbildungen und Instruktionen.
Grafik: Instruktions- und Ausbildungsblöcke für die Arbeiten bei der Holzbringung mit Seilkrananlagen
Für die Tätigkeit «Lasten anschlagen» müssen Mitarbeitende folgende Kompetenzen durch eine Instruktion erwerben:
Für die Tätigkeit «Seilkrananlagen bedienen» müssen Mitarbeitende folgende Kompetenzen durch eine Instruktion erwerben:
Für die Tätigkeit «Montage und Demontage» müssen Mitarbeitende folgende Kompetenzen durch eine Ausbildung erwerben:
Für die Tätigkeit «Krankontrolle» müssen Mitarbeitende folgende Kompetenzen durch eine Ausbildung erwerben:
Für die Tätigkeit «Projektierung» müssen Mitarbeitende folgende Kompetenzen durch eine Ausbildung erwerben:
Für die Tätigkeit «Instandhaltung» müssen Mitarbeitende folgende Kompetenzen durch eine Ausbildung erwerben:
Seilkrananlagen gemäss der Anleitung des Herstellers instand halten* und die Instandhaltung im Kranbuch dokumentieren.
* Zur Instandhaltung gehören:
(Auszug aus der EKAS-Richtline 6512 «Arbeitsmittel»)
- Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 6 und 8
- Kranverordnung Art. 4, 5, 6 und 15
- EKAS-Richtlinie 2134 «Forstarbeiten»
- EKAS-Richtlinie 6512 «Arbeitsmittel»
Die durch Instruktion oder Ausbildung zur erwerbenden Kompetenzen wurden 2018 von der EKAS-Fachkommission 17 «Wald und Holz» festgelegt.