Bei vielen Arbeiten lässt sich das Risiko einer Kopfverletzung nicht zuverlässig abschätzen. Deshalb ist im Zweifelsfall zwingend ein Kopfschutz zu tragen. Die Bauarbeitenverordnung schreibt in Artikel 5 vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei allen Bauarbeiten, bei denen sie durch herabfallende Gegenstände oder Materialien gefährdet sind, einen Schutzhelm tragen müssen.
Für jede Arbeit gibt es den passenden Kopfschutz. Wenn beispielsweise ein Industrieschutzhelm vorgeschrieben ist, genügt es nicht, eine Anstosskappe zu tragen. Denn diese schützt nur vor einem leichteren Anstossen des Kopfs.
Bei Absturzgefahr, beispielsweise bei Arbeiten mit Anseilschutz oder bei Arbeiten in Ausleger-Hubarbeitsbühnen, sind Schutzhelme mit Kinnriemen zu tragen. Ebenso, wenn die Gefahr besteht, dass der Helm vom Kopf fällt, beispielsweise bei Arbeiten über Kopf.
Ein Kopfschutz schützt gegen:
Es gibt verschiedene Produkte, um den Kopf zu schützen:
Schutzhelm mit Kinnriemen
Hochleistungsindustrieschutzhelm
Anstosskappe
Feuerwehrhelm mit integrierter Atemschutzmaske
Sandstrahlhelm mit Frischluftzufuhr
Haarschutznetz
Berücksichtigen Sie bei der Auswahl des Kopfschutzes die möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz, die Benutzerfreundlichkeit und die Beeinträchtigungen oder Belastungen des Trägers bei der Arbeit.
Weitere relevante Kriterien für einen wirkungsvollen Kopfschutz sind:
Schutzhelme können aus einfacheren oder hochwertigen Thermoplasten oder aus Qualitäts-Duroplasten bestehen. Massgebend für die Gebrauchsdauer sind die Angaben des Herstellers in der Informationsbroschüre. Bei klar sichtbaren Farbveränderungen oder bei Beschädigungen ist der Helm sofort auszutauschen.
Der Schutzhelm muss nach den Anforderungen der Europäischen Norm eine Kennzeichnung mit folgenden Angaben aufweisen:
Die Inhalte auf dieser Webseite ersetzen die aufgehobene Publikation «Alles, was Sie über PSA wissen müssen» (Bestell-Nr. 44091.D).