Kopiergeräte und Drucker können Emissionen wie Ozon, UV-Licht, Lärm, Papier-, Haus- und Tonerstaub, flüchtige organische Verbindungen sowie Wärme verursachen. Dies hängt vom Gerätetyp und den Umständen der Nutzung ab (Häufigkeit des Gebrauchs, räumliche Gegebenheiten usw.). Inwieweit von den Emissionen konkrete Gesundheitsgefahren ausgehen, muss deshalb im Einzelfall beurteilt werden.
Bei den Arbeitsplatzabklärungen der Suva, die auch mit Hilfe von Messungen durchgeführt wurden, hat sich gezeigt, dass die Verhältnisse in vielen Fällen relativ einfach verbessert werden können.
Wirksame Massnahmen sind:
Prüfen Sie speziell bei Druckern älterer Bauart einen Austausch gegen ein moderneres und emissionsärmeres Gerät (z.B. ein Gerät mit Umweltzertifikat «der blaue Engel»).
Wichtig ist, dass die Vorgesetzten arbeitsbedingte Beschwerden der Mitarbeitenden ernst nehmen, wie z.B. Reizung von Augen und Schleimhäuten der oberen und unteren Atemwege. Bestehen die Beschwerden nach Verbesserung der Arbeitsplatzverhältnisse weiter, so muss eine gründliche Abklärung vorgenommen werden, z.B. mit Unterstützung der Suva. Auch andere Faktoren im Büro können zu arbeitsplatzbedingten Beschwerden führen.
Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie im Factsheet «Gesundheitsgefährdung durch Laserdrucker, Kopiergeräte und Toner» (siehe unten) sowie auf der Homepage der Deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Kopiergeräte und Drucker im Büro .