Factsheet krebserregende Stoffe: Grundlagen und Bedeutung

Inhalt

Standard Variante
Infomittel
Factsheets, PDF
Ausgabe
04/09/2018

Beschreibung

Stoffe, die Krebs auslösen können, werden in drei Kategorien unterteilt:

  • C1A: Stoffe, die bekanntermassen krebserregend sind (beim Menschen nachgewiesen).
  • C1B: Stoffe, die wahrscheinlich krebserregend sind (im Tierversuch nachgewiesen).
  • C2: Stoffe, bei denen Verdacht auf ein Krebsrisiko besteht.

Diese Kategorisierung sagt allerdings wenig darüber aus, welche Mengen es braucht, um einen Krebs zu verursachen. So finden sich in der ersten Kategorie sowohl verarbeitetes Fleisch als auch das Schimmelpilzgift Aflatoxin, das in kleinsten Mengen Krebs auslösen kann.

Es gibt Ansätze für eine differenzierte Einteilung in Krebsklassen, doch diese sind noch nicht ausgereift. Wir führen deshalb seit 2016 eine Einteilung in krebserregende Stoffe mit und solche ohne Schwellenwert.

Ohne Grenzwert gilt das Minimierungsgebot. Das heisst, als Arbeitgeber oder als Arbeitgeberin müssen Sie alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die Exposition Ihrer Angestellten so gering wie möglich zu halten. Bei Stoffen der Kategorie C2 und krebserregenden Stoffen mit Schwellenwert gilt kein Minimierungsgebot beziehungsweise der definierte Schwellenwert.

Das Factsheet erläutert die wissenschaftlichen Grundlagen zu Krebsrisiko, Krebsauslöser, Kategorisierung und die Bedeutung in der Praxis aus Sicht der Arbeitsmedizin.

Laden Sie das Factsheet hier herunter und informieren Sie sich zu diesem Thema. Das hilft Ihnen dabei, die richtigen Schutzmassnahmen in Ihrem Betrieb zu treffen. Die Schwellenwerte für einzelne Stoffe (BAT- und MAK-Wert) finden Sie in der Broschüre «Grenzwerte am Arbeitsplatz».

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