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Laserpointer sind kein Spielzeug: Richtiger Umgang und Gefahren

Laserpointer gehören heutzutage zu den Alltags-Gadgets. Typischerweise werden sie im Unterricht oder bei Präsentationen eingesetzt. Im Umgang mit Laserpointern ist aber Vorsicht geboten, weil absichtliches oder versehentliches Bestrahlen von Personen zu schweren Augenverletzungen führen kann.

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Kurz und bündig

So praktisch Laserpointer sind, so einfach ist auch deren Missbrauch: Immer wieder berichten die Medien über Fahrzeugführer oder gar Piloten, die von Laserpointern geblendet wurden. Das kann Augenschäden mit sich ziehen sowie die Verkehrssicherheit gefährden.

Beachten Sie deshalb folgende Punkte:

  • Personen mit Laserpointern zu bestrahlen, kann zu schweren Augenverletzungen und Folgeunfällen führen. Es ist deshalb verboten, trotzdem nehmen Unfälle mit Laserpointern zu.
  • Wenn Sie mit einem Laserpointer geblendet werden: Schützen Sie sich, indem Sie die Augen schliessen und sich abwenden.
  • Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie von einem Laserpointer ins Auge getroffen wurden.

Vorsicht im Umgang mit Laserpointern

Laserpointer sind praktisch zum Präsentieren, jedoch gefährlich, wenn Sie damit geblendet werden. Schwere Augenverletzungen können die Folge sein. Ausserdem ist es verboten , Personen oder Verkehrsmittel mit Laserpointern aller Art zu bestrahlen. Stellen Sie zudem sicher, dass Ihr Laserpointer der Kat. 1 zugeteilt ist, weil der Besitz, die Einfuhr, der Vertrieb und die Verwendung von Laserpointern höherer Laserklassen (1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4) in der Schweiz verboten  ist. Der Grund: Von diesen Kategorien geht beim Bestrahlen von Augen und der Haut eine erhebliche Gefahr aus.

Unfälle mit Laserpointern nehmen zu

Immer wieder geraten Laserpointer negativ in die Schlagzeilen. Denn manche Benutzer erlauben sich den zweifelhaften Spass, damit auf Passanten, Autofahrer, Lastwagen- und Buschauffeure, Lokomotivführer oder gar Piloten zu zielen. Das ist alles andere als harmlos. Die Suva registriert seit 2009 eine Zunahme von Unfällen mit Laserpointern.

Es drohen schwere Augenverletzungen

Sollten Sie von einem Laserpointer geblendet werden, so tragen Sie in der Mehrzahl der Fälle keine bleibenden Gesundheitsschäden davon. Vereinzelt kommt es aber zu schwerwiegenden Augenverletzungen. Unterschätzen Sie ausserdem die Gefahr nicht, dass das Blenden von Chauffeuren oder Piloten Folgeunfälle verursachen kann, weil die Getroffenen irritiert und abgelenkt werden. Auch die Ungewissheit bezüglich einer möglichen Verletzung kann zu Unaufmerksamkeit führen, die schwerwiegende Folgen haben kann.

Was tun, wenn Sie mit einem Laser geblendet wurden?

Wir empfehlen Ihnen, nach einer Bestrahlung durch einen Laserpointer sofort einen Arzt aufzusuchen. Auch deshalb, weil mögliche Verletzungen nicht immer gleich zu Beschwerden führen und so unterschätzt werden können.

Wie können Sie sich vor Laserpointern schützen?

Grundsätzlich können Sie sich mit Laserschutzbrillen vor Blendungen und Augenverletzungen durch Laserpointer schützen. Diese müssen aber den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. So eignet sich zum Beispiel der Einsatz von Laserschutzbrillen nur bedingt für das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr. Denn Laserschutzbrillen können Ihre Farbwahrnehmung einschränken.

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