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Heilbehandlungen

Als versicherte Person haben Sie nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit Anrecht auf eine zweckmässige Behandlung. Erfahren Sie mehr über die Heilbehandlungen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Welche Heilbehandlungen stehen Ihnen als versicherte Person zu? Welche Kosten werden vergütet?

      • Ambulante Behandlung durch einen Arzt oder Zahnarzt oder auf deren Verordnung hin durch medizinische Hilfspersonen
      • Stationäre Behandlungen in der allgemeine Abteilung (Akutspital und Rehaklinik)
      • Ärztlich verordnete Medikamente und Laboranalysen sowie der Heilung dienlichen Mittel und Gegenstände
      • Hilfsmittel, die ein Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen
      • Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten
      • Diese Liste ist nicht abschliessend

      Ihre Ansprüche

      Welche Ansprüche auf Heilbehandlungen haben Sie als versicherte Person nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit?

      Freie Arztwahl

      Bei einer medizinischen Behandlung dürfen versicherte Personen ihren Arzt, Zahnarzt, Chiropraktiker und Therapeuten sowie ihre Apotheke und ihr Spital, schweizweit frei wählen. Die Leistungserbringer sind verpflichtet die Patienten vor Behandlungsbeginn über einen nicht vorhandenen Tarifvertrag UV und mögliche Selbstkosten zu informieren.

      Die Suva vergütet folgende Kosten im Rahmen der geltenden Tarife: 

      Arzt, Zahnarzt, Chiropraktor usw.

      Ärztlich Verordnete Medikamente und Analysen sowie Mittel und Gegenstände die der Heilung dienen gemäss MiGeL .

      Verpflegung und Unterkunft allgemeine Abteilung

      Nicht immer volle Kostenübernahme teilweise auch nur eine Kostenbeteiligung

      Die Suva übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, welche eine Körperfunktion ersetzen. Dazu gehören beispielsweise Prothesen oder Hörgeräte. Die geltenden Tarife sind massgebend für die Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung.

      Die Suva vergütet medizinisch notwendigen Reise-, Transport- und Rettungskosten in der Schweiz.
      Für Reise-, Transport- und Rettungskosten im Ausland gelten Einschränkungen.

      Die notwendigen Kosten für die Überführung der Leiche an den Bestattungsort sowie die Bestattungskosten werden von der Suva vergütet. Für die Bestattungskosten, sowie die Überführungskosten im Ausland gelten Einschränkungen.

      Unterstützung bei Verlegungen

      Die Suva trägt alle medizinisch notwendigen Reise-, Transport- und Rettungskosten. Im Ausland gelten Einschränkungen.

      Dank Rehabilitation zurück ins Leben

      Als verunfallte Person erhalten Sie von der Suva Unterstützung bei Ihrer Rehabilitation.

      Als einziger Unfallversicherer bietet die Suva auch Dienstleistungen im Bereich der Rehabilitation an. In den Suva-Kliniken in Bellikon  und Sion  werden schwerverletzte Unfallpatienten gesundheitlich unterstützt und behandelt. Sie werden auf die Rückkehr in den Alltag und ins Berufsleben vorbereitet. Oft arbeitet die Suva mit der Invalidenversicherung oder mit anderen Institutionen zusammen.

      Ombudsstelle

      Lösungsorientierte und neutrale Vermittlung

      Schätzen Versicherte ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen anders ein als die Suva, kann dies zu Unstimmigkeiten führen. Versicherte sind in diesen Situationen nicht auf sich allein gestellt. Die Stiftung «Ombudsman der Privatversicherung und der Suva»   hilft bei versicherungsrechtlichen Fragen und vermittelt lösungsorientiert und neutral.

      Versicherte der Suva und der Militärversicherung können sich kostenlos von der Ombudsstelle beraten lassen. Die Ombudsstelle erarbeitet Vorschläge und Empfehlungen für eine aussergerichtliche Klärung. Sie übernimmt jedoch nicht die Rolle eines Anwalts. Ausserdem unterbricht der Einbezug der Ombudsstelle den Fristenlauf nicht.

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