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Personen- und Lastenaufzüge sicher montieren und demontieren

Der Aufzug ist in einem Gebäude die potenzielle Unfallstelle mit der höchsten Fallhöhe. Das macht die Montage, Demontage, Modernisierung und Instandhaltung von Personen- und Lastenaufzügen zu einer gefährlichen Arbeit. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie die Risiken minimieren und die geltenden Vorschriften einhalten.

Inhalt

Kurz und bündig

Die Montage, Demontage oder Modernisierung eines Aufzugs ist gefährlich. Wer an Aufzügen arbeitet, muss deshalb dafür ausgebildet sein. Zudem sind schriftliche Arbeitsanweisungen notwendig, und sie müssen befolgt werden. Für Improvisationen ist im Liftschacht kein Platz.

Ein weiterer Sicherheitsfaktor bei einem Personen- oder Lastenaufzug ist die fachgerechte Instandhaltung. Wenn Sie einen Aufzug betreiben, sind Sie dafür verantwortlich, dass regelmässig Wartungsarbeiten ausgeführt werden. Tipp: am besten einen Wartungsvertrag abschliessen.

Sicherheit im Liftschacht

Die Montage, Demontage, Modernisierung oder Instandhaltung eines Aufzugs ist eine gefährliche Arbeit. Um die Risiken unter Kontrolle zu halten, müssen die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Schriftliche Arbeitsanweisungen sind notwendig: Sie sorgen dafür, dass die Arbeitsschritte in der richtigen Reihenfolge ausgeführt werden und dass kein Schritt vergessen geht. Setzen Sie für diese Arbeit zudem nur Mitarbeitende ein, die eine entsprechende Ausbildung erhalten haben.

Montage und Demontage mit Schachtgerüsten

In der Regel wird ein Lift mithilfe eines Schachtgerüsts montiert und demontiert. Einzelheiten zur sicheren Verwendung von Luftschachtgerüsten finden Sie in unserem Merkblatt «Sicheres Arbeiten im Bereich von Liftschächten».

Gerüstlose Montage und Demontage

Last- und Personenaufzüge lassen sich auch ohne Gerüst montieren oder demontieren. Erfahrungsgemäss wird dabei die Kabine als Arbeitsplattform verwendet. Das Anheben und Absenken der Kabine erfolgt mit einem Hebezeug, das an der Schachtdecke angeschlagen wird.

Beachten Sie bei dieser Arbeitsmethode folgende Punkte:

  • Die Arbeitsplattform muss gegen Absturz gesichert sein für den Fall, dass ein Tragmittel bricht. Dazu können Sie zum Beispiel die Fangvorrichtung des Fahrkorbs oder ein Sicherheitsseil mit zugehöriger Seilfangvorrichtung verwenden.
  • Das Steuergerät, mit dem Sie die Arbeitsplattform bewegen, muss Tasten mit selbsttätiger Rückstellung aufweisen.
  • Falls der Antrieb der Arbeitsplattform ausfällt, müssen Sie sie sicher verlassen können (z. B. durch manuelles Bewegen der Arbeitsplattform).
  • Sie dürfen nur ein Hebezeug einsetzen, das für die Personenbeförderung zugelassen ist.

Wie unterscheiden sich solche Hebezeuge für die Personenbeförderung von solchen für den Materialtransport?

  • Kurzgliedrige Ketten mit Sicherheitsfaktor 8 (bei Hebezeugen mit Ketten aus verschweissten Gliedern)
  • Endschalter zur Begrenzung des Seil- oder Kettenhubs (Seil- oder Kettenendschalter)
  • Notendschalter für den Fall, dass der Seil- oder Kettenendschalter nicht anspricht
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Ein Hebezeug, das Personen befördert, muss zwingend einen Notendschalter aufweisen.

Falls Drittfirmen (Rückbauunternehmen) die Demontage von Aufzügen durchführen, kann es sein, dass sie sowohl besondere örtliche Gegebenheiten als auch einzelne der oben aufgeführten Punkte nicht beurteilen können. In diesem Fall müssen sie vor Beginn der Arbeiten den Aufzugshersteller beiziehen.

Wenn Sie für die Montage oder Demontage eines Aufzugs mehrere Personen einsetzen, müssen Sie eine davon mit der Aufsicht beauftragen. Diese Person überwacht, dass das Team die Sicherheitsanforderungen einhält.

Beschaffen von Aufzügen

Ob Lastenaufzug oder Personenlift: Beide müssen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz die Anforderungen der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU erfüllen. Der Hersteller muss Ihnen eine Konformitätserklärung übergeben, die das bestätigt. Zudem muss er Ihnen eine Betriebsanleitung aushändigen, die in der Sprache des Landesteils verfasst ist, in dem der Aufzug verwendet wird.

Stellen Sie sicher, dass die Betriebsanleitung Pläne und Diagramme zu den folgenden Punkten enthält:

  • Laufender Betrieb
  • Wartung
  • Inspektion
  • Reparatur
  • regelmässige Überprüfung
  • Eingriffe im Notfall

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt «Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen beim Inverkehrbringen von neuen und modernisierten Aufzügen».

Halten Sie Ihre Anlagen in Schuss

Für die Arbeitssicherheit ist es zentral, dass Aufzüge fachgerecht instand gehalten werden. Als Betreiberin oder Betreiber von Personen- und Lastenaufzügen müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Anlagen so gewartet werden, wie der Hersteller es vorschreibt. Zudem müssen Sie die Wartungsarbeiten dokumentiert werden: So schreibt es die Verordnung über die Unfallverhütung in Art. 32b Abs. 1  vor. Am besten schliessen Sie einen Wartungsvertrag mit einem spezialisierten Fachunternehmen ab, das sich dann um die regelmässige Instandhaltung kümmert.

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