Die Wiedereingliederung von verunfallten Personen ist ein Hauptziel der Suva. Deshalb unterstützt sie Betriebe und Verunfallte mit sogenannten Schonarbeitsplätzen: Ein fixer, dauerhaft vorhandener Arbeitsplatz, welcher ursachenunabhängig rein für Reintegrations- und Wiedereingliederungszwecke verwendet wird, wird von Seiten des Betriebes erschaffen und durch die Suva einmalig finanziell unterstützt. Der Schonarbeitsplatz wirkt sich positiv auf den Wiedereingliederungsprozess aus und erleichtert es, die vollständige Arbeitsfähigkeit schrittweise und gezielt wiederzuerlangen.
Damit die Suva versicherte Betriebe finanziell dabei unterstützt, einen Schonarbeitsplatz einzurichten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die betroffenen Betriebe erstellen eine detaillierte Stellenbeschreibung, wobei diese Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen. Wird der Schonarbeitsplatz nicht von einem verunfallten Mitarbeiter oder einer verunfallten Mitarbeiterin benötigt, kann der Betrieb den Platz auch für andere, beispielsweise erkrankte, Mitarbeitende nutzen.
Um den neuen Schonarbeitsplatz in einer geschützten Umgebung aufzubauen, erhält der Betrieb von der Suva einen Pauschalbetrag von 20 000 Franken. Der Betrag kann zur Deckung eines Teils von Material- und Personalkosten im Zusammenhang mit dem Schonarbeitsplatz verwendet werden.
Die Kosten im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung haben keine Prämienbelastung zur Folge.
Eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Verunfallten ist ein Gewinn für alle Beteiligten – auch finanziell. Denn weniger Taggeld- und Rentenkosten kommen letztlich allen Suva-Versicherten in Form tieferer Prämien zugute.
Möchten Sie einen Schonarbeitsplatz einrichten oder mehr Informationen dazu? Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Haben Sie allgemeine Fragen zum Thema Wiedereingliederung? Kontaktieren Sie die nächste Suva-Agentur oder besuchen Sie das Informationsportal Compasso für Arbeitgeber.
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