Oft werden Arbeiten am, im oder über dem Wasser ausgeführt, ohne dass die Arbeitenden vor einem Sturz ins Wasser oder dem Ertrinken geschützt sind. Die Bauarbeitenverordnung schreibt aber klar vor, dass bei solchen Arbeiten Schutzmassnahmen zu treffen sind.
Es scheint besonders schwierig zu sein, Arbeitnehmende zum Tragen einer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Ertrinken (zum Beispiel einer Schwimmweste) zu motivieren. Es ist wichtig, dass die Vorgesetzten in diesem Punkt eine klare Haltung einnehmen und das Tragen der PSA gegen Ertrinken in der Praxis durchsetzen.
Für Personen, die am, im oder über dem Wasser arbeiten, besteht Ertrinkungsgefahr. Solche Arbeiten finden wir zum Beispiel bei Bauarbeiten, in der Energieerzeugung (Wasserkraftwerke), im Trink- und Abwasserbereich, auf Schiffen und Pontons sowie bei der Polizei, Feuerwehr und im Zivilschutz.
In Not geratene Personen können in fliessenden, durchwirbelten oder rotierenden Gewässern weggeschwemmt und oft nur unter Schwierigkeiten gerettet werden.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken werden in Rettungswesten und Schwimmhilfen unterteilt.
Rettungswesten stellen eine Auftriebslage sicher. Durch die Verteilung der Auftriebskraft dreht sich der Benutzer in eine Position, in der sich auch bei Bewusstlosigkeit die Atemwege über der Wasseroberfläche befinden und somit frei bleiben.
Schwimmhilfen sind nicht in der Lage, den Benutzer mit dem Gesicht nach oben in eine sichere Schwimmlage zu drehen. Sie sorgen nur für den Auftrieb, der auf der Schwimmhilfe angegeben ist, und unterstützen den Benutzer beim Schwimmen in geschützten Gewässern, (z. B. Schwimmbad). Bei Bewusstlosigkeit schützen sie nicht vor dem Ertrinken.
Automatik-Rettungsweste mit Rettungshaken
Achten Sie bei der Auswahl von PSA gegen Ertrinken sowohl auf den Einsatzzweck und die Normenkonformität als auch auf die Benutzerfreundlichkeit.
Zu berücksichtigen sind:
Die Information über Art und Leistungsstufe einer Rettungsweste oder Schwimmhilfe kann sowohl als Text oder als Piktogramm auf dem Produkt vorhanden sein.
Piktogramme für Rettungswesten und Schwimmhilfen. Die Zahlen verweisen auf die Leistungsstufen aus der Norm EN ISO 12402-6.
Wenn der Hersteller einer Rettungsweste oder Schwimmhilfe keine Etikette mit der in der Norm EN ISO 12402-6 empfohlenen Darstellung verwendet, müssen dennoch die folgenden Angaben über das Produkt dauerhaft am persönlichen Auftriebsmittel angebracht sein:
www.sapros.ch/schutz-gegen-ertrinken
Die Inhalte auf dieser Webseite ersetzen die aufgehobene Publikation «Alles, was Sie über PSA wissen müssen» (Bestell-Nr. 44091.D).