Schutzmassnahmen bei der Entsorgung von schwachgebundenem Asbest

Inhalt

      Standard Variante
      Bestellnummer
      33063.D
      Infomittel
      Factsheets, PDF
      Ausgabe
      11/01/2014

      Beschreibung

      Abfälle mit schwachgebundenem Asbest gelten als Sonderabfall. Entsprechend gefährlich gestaltet sich die Entsorgung. Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, nehmen Sie eine Gefahrenermittlung vor. Sie dient Ihnen als Basis für die Planung der Massnahmen.

      Um eine sichere Entsorgung dieser gesundheitsgefährdenden Abfälle zu gewährleisten:

      • müssen Sie sich und Ihre Mitarbeitenden mit Atemschutzmasken vom Typ FFP3, Einweg-Overalls der Kategorie 3 Typ 5/6 und Handschuhen schützen
      • ist eine Kontamination angrenzender Bereiche zu verhindern
      • darf die private Kleidung nicht mit Asbestfasern verunreinigt werden

      Abfälle mit schwachgebundenem Asbest können Sie ausschliesslich in staubdicht verschlossenen Gebinden der Entsorgung zuführen. Am besten benutzen Sie dazu den reissfesten Kunststoffsack mit dem Warnaufdruck Achtung enthält Asbest. Beachten Sie, dass Sie solche Abfälle nur in einer Deponie entsorgen dürfen, die über eine Sonderabfall-Annahmebewilligung verfügt.

      Machen Sie Ihren Mitarbeitenden klar, dass Abfälle mit schwachgebundenem Asbest eine gefährliche Fracht darstellen. Damit alle gesund bleiben, sind die Schutzmassnahmen strikte einzuhalten.

      Beachten Sie auch unser Factsheet zur Entsorgung von festgebundenem Asbest und unsere Seite Asbest entsorgen.

      Finden Sie diese Seite hilfreich?

      Weiterführende Themen