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Arbeitssicherheit für Mobilfunk- und Rundfunkantennen

Arbeitssicherheit an Antennen für Mobil- und Rundfunk gelten als Arbeiten mit besonderen Gefahren. Die Netzbetreiber haben gemeinsam mit Fachexperten der Suva eine Leitlinie für die Arbeitssicherheit erarbeitet. Informieren Sie sich hier über die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen im Zusammenhang mit Antennenanlagen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Antennen für Rundfunk und Mobilfunk sind heute allgegenwärtig. Für Arbeiten an Antennen oder in deren Nähe sollten Sie Folgendes beachten:

      • Bei Arbeiten im Umfeld von Antennenanlagen bestehen besondere Gefahren.
      • Deshalb sind wirksame Massnahmen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sehr wichtig.
      • Die Leitlinie «Arbeitssicherheit Telekommunikationsstandorte für Mobilfunk und Rundfunk» enthält dazu detaillierte und verbindliche Vorgaben.

      Die Leitlinie haben die Netzbetreiber und die Suva gemeinsam erarbeitet. Sie gilt für alle Telekommunikations- und Rundfunkstandorte mit Absturzgefahr und ebenso für Telekommunikationsbetreiber und deren Lieferanten. Ausserdem enthält das Dokument Checklisten und Schulungsunterlagen für Subunternehmen der Branche.

      Leitlinie zur Arbeitssicherheit

      Die Leitlinie «Arbeitssicherheit Telekommunikationsstandorte für Mobilfunk und Rundfunk» wurde von verschiedenen Telekommunikationsanbietern gemeinsam mit der Suva erarbeitet. Sie umfasst alle wichtigen Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Planung, Bau und Wartung von Mobilfunkanlagen auf Dächern und freistehenden Sendemasten. Mitarbeitende von Telekommunikationsbetreibern und deren Lieferanten finden dort detaillierte und verbindliche Vorgaben.

      Die Leitlinie zeigt auf, wie sich das geltende Recht beim Arbeiten an Mobilfunkanlagen anwenden lässt. Ausserdem finden Sie zahlreiche konkrete Beispiele für die Umsetzung.

      In der Leitlinie haben die Netzbetreiber praxisbezogene Checklisten und Formulare sowie Schulungsunterlagen für die Subunternehmer der Branche ausgearbeitet. Das Material wird laufend ergänzt und angepasst. Arbeiten Sie deshalb immer mit der aktuellen Version aus dem Internet.

      Leitlinie herunterladen

      Die Leitlinie «Arbeitssicherheit Telekommunikationsstandorte für Mobilfunk und Rundfunk» bildet die Basis die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Sie gilt für alle Telekommunikations- und Rundfunkstandorte mit Absturzgefahr. Die Suva erklärt sich mit dem Inhalt der Dokumente einverstanden.

       

      Sicherheitsabstand zu Antennenanlagen

      Von Mobilfunkantennen und Richtfunkanlagen geht nichtionisierende Strahlung aus. Diese kann die Gesundheit von Personen beeinträchtigen, die sich für längere Zeit in kurzer Distanz zur Strahlungsquelle aufhalten.

      Die meisten gebräuchlichen Antennen senden in einen bestimmten Sektor (in der Regel 120 Grad). Wer sich auf der Rückseite dieser Antennen bewegt, befindet sich ausserhalb des Gefahrenbereichs.

      Abgeschrankte Zonen (mit Kette oder Geländer) im Umkreis von wenigen Metern zur Antenne dürfen nur im Auftrag der Netzbetreiber und von entsprechend instruierten Fachleuten betreten werden. Fachleute für Dach- und Spenglerarbeiten dürfen solche Zonen nur in Absprache mit dem Netzbetreiber betreten. Entsprechende Kontaktnummern sind vor Ort an den Dachzugängen oder Anlageteilen angebracht.

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