Laderampen für Schienenfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 10 m und eine Höhe von mehr als 0,80 m über der Schienenoberkante, müssen unter der Rampe über einen Sicherheitsraum verfügen. Dieser muss mindestens 0,80 m hoch und 0,80 m tief sein und sich über die ganze Rampenlänge erstrecken.
Um Abstürze zu vermeiden sind die Aussenkanten von offenen Laderampen durch einen gelb-schwarzen Streifen zu kennzeichnen. Ebenso ist ein Schutzbereich von mindestens 0,60 m entlang der Kante zu markieren.