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Sichere Laderampen für den Warenumschlag

Zwischen dem innerbetrieblichen Verkehr und dem LKW oder dem Güterwaggon gelegen, ist die Laderampe die logistische Schnittstelle schlechthin. Alle nötigen Sicherheitsmassnahmen finden Sie hier.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Der Betrieb an Laderampen ist intensiv und oftmals hektisch. Damit das Unfallrisiko minimiert werden kann, gibt es klare Anforderungen an die Sicherheit:

      • Ein sicherer Abgang von der Laderampe ist obligatorisch. So können Mitarbeitende sicher von der Rampe herabsteigen.
      • Gelbe oder Schwarz-Gelbe Warnstreifen müssen für eine bessere Sichtbarkeit an offenen Aussenkanten von Laderampen angebracht werden.
      • Es muss genügend Platz für das Ausweichen von Fahrzeugen auf der Laderampe vorhanden sein.
      • Bei Laderampen für Schienenfahrzeuge gilt zusätzlich: Ab 10 m Länge und 0,8 m Höhe muss ein Sicherheitsraum unter der Laderampe vorhanden sein. So können sich Mitarbeitende im Notfall vor dem Einquetschen zwischen Eisenbahnwaggon und Rampe schützen.

      Damit an der Rampe keine Unfälle passieren

      Sie bilden die Schnittstelle zwischen dem innerbetrieblichen Verkehr und LKWs oder Güterwaggons: Die Laderampen. Damit der oftmals hektische Betrieb dennoch sicher über die Bühne geht, gibt es einige Sicherheitsanforderungen: Ein sicherer Abgang in Form einer Treppe ist Pflicht. Dieser kann mit Leitern ergänzt werden. Ebenso müssen Arbeitnehmende auf Laderampen oder Rampenauffahrten herannahenden Fahrzeugen ausweichen können. (Verordnung über die Unfallverhütung Art. 22  Laderampen und Rampenauffahrten).

      Sicherheitsraum bei Schienenfahrzeugen

      Damit sich Mitarbeitende im Notfall in Sicherheit bringen können, ist ein Sicherheitsraum bei Laderampen für Schienenfahrzeuge vorgeschrieben. Die Bedingung dafür ist, dass die Laderampe mindestens 10 m lang ist und eine Mindesthöhe von 0,80 m über der Schienenkante aufweist. Der Sicherheitsraum muss 0,80 m hoch sowie 0,80 m tief sein.

      Ein Güterwaggon steht neben einer Rampe (Querschnittsansicht). Die Rampe verfügt über einen Sicherheitsraum, der 80 cm hoch und 80 cm tief ist.

      Der Sicherheitsraum mit den Ausmassen 0,80 m x 0,80 m  befindet sich direkt unterhalb der Rampe.

      Markierung der Ladekante bei Schienenfahrzeugen

      Stellen Sie sicher, dass an Aussenkannten von offenen Laderampen ein gelb-schwarzer oder ein gelber Streifen angebracht ist. Zudem braucht es einen weiteren Streifen, um den Schutzbereich von 0,60 m Breite zu markieren.

      Die Begrenzung einer Laderampe wird durch zwei gelbe Streifen gekennzeichnet. Dazwischen liegt der Schutzbereich.

      Gelb fällt auf: Die Begrenzung der Laderampe sowie der Schutzbereich ist mit zwei Streifen deutlich markiert.

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