Sichere Treppen in Gebäuden sind ein Muss. Die korrekte Ausführung einer Treppe vermindert die Wahrscheinlichkeit von Unfällen für alle Benutzer.
An Treppen ist immer ein Handlauf anzubringen. Ab einer Treppenbreite von 1,5 Meter sind zwei Handläufe vorzusehen. Steil- und Leitertreppen sind stets beidseitig mit Handläufen zu versehen. Handläufe müssen umfasst werden können (Durchmesser 40-50 mm). Der Abstand zwischen Handlauf und Wand sowie anderen Hindernissen soll mindestens 40 mm betragen.
Folgende Erfahrungswerte für die Abmessungen von Treppenstufen gelten als sicher und bequem:
Stufenhöhe |
Auftrittstiefe |
---|---|
15 cm |
33 cm |
16 cm |
31 cm |
17 cm |
29 cm |
Das Verhältnis 17 : 29 gilt als ideales Steigungsverhältnis (Verhältnis von Stufenhöhe zu Auftrittstiefe) für Treppenstufen.
Alle Treppen im gleichen Gebäude sollen das gleiche Steigungsverhältnis aufweisen.
Die Grafik veranschaulicht den zulässigen Bereich, des Steigungsverhältnisses für bequem und sicher begehbare Treppen.
Um die Treppen sicher begehen zu können, muss über den Treppen auch genügend Freiraum vorhanden sein.
Für die Bemessung von Treppen können insgesamt diese Richtwerte und Berechnungsformeln herangezogen werden:
Normale Treppe |
Steiltreppe |
|
---|---|---|
Neigungswinkel α [°]* |
20 – 40 |
40 – 50 |
Handlaufhöhe x [cm] |
90 |
90 – 85 |
Freiraum y [cm] |
215 – 230 |
– 240 |
Freiraum z [cm] |
200 – 180 |
180 – 155 |
Stufenhöhe h [cm] |
hmin = 15 hmax = 20 |
hmin = 20 hmax = 24 |
Auftritt t [cm] |
tmax = 32 tmin = 26 |
tmin = 20 |
*tan α = h : t
Bequemlichkeitsformel: t – h = 12
Schrittmassformel: t + 2 x h = 63
Sicherheitsformel: t + h = 46
In der Regel sind Treppen immer geradläufig zu führen. Bei Richtungsänderungen sollten Zwischenpodeste eingeplant werden.
Nach 15 bis höchstens 18 Stufen sind Zwischenpodeste anzubringen.
Steil und Leitertreppen sind nur für wenig benützte Zugänge gestattet.
Für die Bemessung von Leitertreppen können diese Richtwerte und Berechnungsformel verwendet werden.
Neigungswinkel α [°] |
50 – 75 |
Handlaufhöhe x [cm] |
85 – 95 |
Freiraum z [cm] |
165 – 105 |
Breite zwischen Handläufen [cm] |
50 – 60 |
Stufenhöhe h [cm] |
22,5 – 31,5 |
Auftritt t [cm] |
20 – 8 |
Stufenhöhe h = 37,5 – 0,75 x t
Auch an maschinellen Anlagen sind sichere Treppen Pflicht. Sie vermindern die Häufigkeit von Unfällen bei der Bedienung und Instandhaltung einer Anlage entscheidend.
Die Grafik zeigt die empfohlenen Steigungswinkel für:
A1: Rampen: 0 bis 10°
B2: Treppen:30 bis 38°
D: ortsfeste Steigleiter: 75 bis 90°
Angaben gemäss SN EN ISO 14122-1
Sicherheitstechnische Anforderungen für Treppen (Auszug aus SN EN ISO 14122-3):
Treppenleitern und Steigleitern bergen ein höheres Sturzrisiko als normale Treppen. Ihr Gebrauch ist mit einer höheren körperlichen Anstrengung verbunden. Vermeiden Sie deshalb diese Art von Zugängen, wenn immer möglich.
Eine Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der ergonomischen Aspekte hilft bei der Auswahl der richtigen Treppenform.
Beispiele für die Wahl einer Treppenleiter oder Steigleiter:
Sicherheitstechnische Anforderungen für Treppen- und Steigleitern (Auszug aus SN EN ISO 14122-3):
Anforderungen an den Abstand des Handlaufs (x) von der Treppenleiter in Abhängigkeit ihres Neigungswinkels α:
α [°] |
x [mm] |
---|---|
45 |
625 |
50 |
500 |
55 |
375 |
60 |
250 |
65 |
200 |
70 |
150 |
75 |
100 |
Weiterführende Informationen zum Thema «Treppen an maschinellen Anlagen» finden sie in den folgenden Normen. Diese können beim SNV bezogen werden: