Auch Bedienpersonal von Lastwagenladekranen mit einer Auslegerlänge von höchstens 22 Metern und einem Lastmoment von höchstens 400 000 Nm (40 mt) muss in der sicheren Bedienung des Krans ausgebildet sein.
Erforderlich ist eine dokumentierte, theoretische und praktische Ausbildung mit Lernerfolgskontrolle.
Die Anforderungen an die Ausbildung können vom Factsheet Ausbildung Industriekrane abgeleitet werden (siehe link zum Dokument ganz unten auf dieser Seite). Zusätzliche Lastwagenladekran spezifische Ausbildungsinhalte sind (nicht abschliessend):
Hinweis: Auf dem Markt werden CZV-Kurse für Bedienpersonal von Lastwagenladekranen angeboten.
Speziell sind Lastwagenladekrane, bei denen nur aufgrund einer zusätzlich montierbaren Auslegerverlängerung, eine Auslegerlänge von mehr als 22 Metern möglich wird.
Ist die zusätzliche Auslegerverlängerung montiert, gilt der Lastwagenladekran als Fahrzeugkran (Kategorie A) und es besteht eine Ausweispflicht gemäss der Kranverordnung.