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Übrige Krane (Kat. C): Sicherer Betrieb, korrekte Instandhaltung

Beim Betrieb von Kranen darf nichts schief gehen – sonst drohen grosse Sachschäden und Gefährdungen von Personen. Hier finden Sie alles Notwendige, das Sie beim Inverkehrbringen, während des Betriebs und beim Unterhalt von Kranen beachten müssen. Inklusive das Thema Ausbildung.

Inhalt

Kurz und bündig

Betriebssicherheit ist das A und O, wenn es um Krane und deren Zubehör geht. Das gilt zum Beispiel für Portalkrane, Brückenkrane oder auch Lastwagenladekrane. Damit ein sicherer Betrieb gewährleistet werden kann, braucht es eine professionelle Instandhaltung.

Stellen Sie zudem sicher, dass Sicherheitsmängel sofort behoben werden, bevor Ihre Mitarbeitenden den Kran weiter verwenden. Achten Sie insbesondere auch auf die Sicherheit beim Anschlagen von Lasten. Lassen Sie nur Mitarbeitende, Krane bedienen und Lasten anschlagen, wenn sie dafür ausgebildet sind.

Sie finden hier auch Informationen zum Thema Personentransport mit Kran und Arbeitskorb. Ein solcher ist nur erlaubt mit einer Ausnahmebewilligung der Suva. Es sei denn, der Kran sei dafür gebaut worden.

Übrige Krane (Kat. C): Sicherer Betrieb

Der Betrieb von Kranen erfordert Vorsicht und Umsicht. Denn der Transport von Lasten in der Höhe in der Nähe von Menschen birgt besondere Gefahren. Das richtige Anbinden und Loslösen von Lasten ist anspruchsvoll und deshalb ausbildungspflichtig.

Zu beachten gibt es dabei aber auch die gesetzlichen Grundlagen. In diesem Fall jene für die Kategorie C nach Kranverordnung : Industriekrane und übrige Krane. In der Kranverordnung sind die Massnahmen für die Sicherheit der Arbeitnehmenden festgelegt. Die Kantone VD, GE, VS und NE verfügen zudem über weiterführende kantonale Bestimmungen.

Definition übrige Krane: Kategorie C

Die Kranverordnung ordnet die folgenden Kran-Typen der Kategorie C zu:

  • Portalkrane
  • Brückenkrane
  • Auslegerkrane
  • Drehkrane
  • Schienenkrane ohne Seilwinde
  • Teleskopstapler mit Anbaugerät Haken ohne Seilwinde
  • Lastwagenladekrane bis 400 000 Nm und bis 22 m Auslegerlänge

Als Industriekrane werden Portalkran, Brückenkrane, Auslegekrane (Konsol- oder Wandlaufkrane), Drehkrane (Säulen- und Wandschwenkkrane) bezeichnet.

Betrieb und Instandhaltung

Stellen Sie sicher, dass Krane und ihr Zubehör nur in betriebssicherem Zustand benützt werden. Wenn Ihre Belegschaft Sicherheitsmängel feststellt, sind diese vor der Weiterverwendung des Krans zu beheben. Als Kranbetreiber sind Sie zudem für eine regelmässige Instandhaltung sowie deren Dokumentation verantwortlich. Beachten Sie bei Instandhaltungsarbeiten stets die Lebenswichtigen Regeln. Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Factsheet Betrieb und Instandhaltung von Industriekranen.

Personentransporte

Personentransporte mit Kran und Arbeitskorb sind grundsätzlich verboten. Im Einzelfall können Sie bei der Suva eine Ausnahmebewilligung einholen. Reichen Sie als Arbeitgeber vorgängig diesen schriftlichen Antrag ein: Antrag auf eine Ausnahmebewilligung für den Personentransport mit KranenFür Krane, die für den Personentransport gebaut wurden, braucht es keine Ausnahmebewilligung.

Ausbildung und Instruktion für Kranführer

Krane zu bedienen, ist eine anspruchsvolle Arbeit, die mit besonderen Gefahren verbunden ist. Diese Tätigkeit setzt deshalb für Krane, die der Kranverordnung unterstehen, eine Ausbildung voraus. Welche Krane betroffen sind, legt die Kranverordnung in Artikel 2 fest. Für alle anderen Krane braucht es mindestens eine Instruktion. Beim Stellenantritt und jeder wesentlichen Veränderung der Arbeitsbedingung sind diese Instruktionen obligatorisch.

Hier finden Sie alles, was Sie über die Ausbildung für Industriekrane oder der Ausbildung für Lastwagenladekranen wissen müssen. In der Liste der Ausbildungsstätten haben wir für Sie die uns bekannten Anbieter von Kranführerausbildungen aufgeführt.

Ältere Krananlagen

Wurde Ihre Krananlage vor dem 1.1.1997 in Betrieb genommen? Zu solchen Anlagen finden Sie wichtige Hinweise im Merkblatt «Krane in Industrie und Gewerbe».

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