Unter dem Begriff Stetigförderer versteht man Anlagen wie Rollenbahnen, Förderbänder, Kettenförderer, Saug- und Blasförderer. An solchen Anlagen für Paletten und Stückgut ereignen sich immer wieder schwere Unfälle. Die Hauptgefahren sind, dass Finger, Hände oder andere Körperteile
Stellen Sie deshalb sicher, dass für die gesamte Anlage eine Gefahrenermittlung vorgenommen wird. Wenn das Fachwissen für eine Gefahrenermittlung im Betrieb nicht vorhanden ist, ziehen Sie einen Spezialisten der Arbeitssicherheit bei.
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass für die Anlage eine Betriebsanleitung und eine Konformitätserklärung (für Anlagen mit Inverkehrbringung ab 1997) vom Hersteller vorhanden sind. Mit der Betriebsanleitung und der Konformitätserklärung erhält der Arbeitgeber vom Hersteller den schriftlichen Nachweis, dass die Anlage den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG).
Alle Gefahrenstellen, die durch das bewegte Transportgut entstehen, müssen gesichert sein. Eine Gefahr für Quetschungen besteht, wenn die beförderten Paletten oder das Stückgut gegeneinander oder gegen feste Maschinen oder Gebäudeteile stossen. Eine Gefahr für das Abtrennen von Körperteilen besteht, wenn sich das Transportgut nahe an vorstehenden Gebäude- oder Maschinenteilen vorbeibewegt.
Auch die Gefahrenstellen an den Antriebselementen müssen gesichert sein. Sich bewegende oder drehende Zahnräder, Riemenscheiben, Ketten, Seilrollen, Förderbänder usw. können Körperteile oder Kleider erfassen und einziehen.
Damit die Anlage bei Gefahr sofort stillgesetzt werden kann, müssen an geeigneten Stellen Not-Halt Geräte wie Drucktaster oder Seilzugschalter vorhanden sein.
Stellen Sie sicher, dass der Zutritt zu gefährlichen Anlageteilen, in die das Fördersystem führt, verhindert oder mit einem Überwachungssystem gesichert ist.
Ein Beispiel für ein solches Überwachungssystem für die Ein- und Ausgänge von Förderbändern ist das Muting.
Wo nötig, müssen Laufstege oder Trittbleche zum Überqueren der Anlage vorhanden sein.
Eine mangelhafte oder gar fehlende Wartung führt auch bei robusten Anlagen zu Verschleisserscheinungen an Bauteilen, mechanischen und hydraulischen Einrichtungen sowie an elektrischen Ausrüstungen/Steuerungen. Häufig resultieren daraus Stillstände, Sachschäden und Unfälle. Um diesen unerwünschten Ereignissen entgegenzuwirken, braucht es eine systematische Wartung der Anlage.
Die Vorgaben zu den Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten finden Sie in der Betriebsanleitung des Herstellers. Dokumentieren Sie die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (Verordnung über die Unfallverhütung VUV Art. 32b Abs. 1 ).
Persönliches Vorhängeschloss an einem Revisionsschalter.
Damit Instandhaltungsarbeiten sicher ausgeführt werden können, muss jeder Monteur oder Instandhalter über ein persönliches Vorhängeschloss verfügen. Mit dem Schloss wird der Sicherheitsschalter der Anlage während der Instandhaltung gesichert. Beachten Sie generell die lebenswichtigen Regeln für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen.