Wenn eine Person durch die IV in einer Invaliden- oder Eingliederungswerkstatt beschäftigt wird, ist sie obligatorisch gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) versichert.
Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 8 Stunden pro Arbeitgeber gilt der Versicherungsschutz für Berufsunfälle. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden pro Arbeitgeber für Berufs- und Nichtberufsunfälle.
Absolviert eine Person eine praktische Berufsausbildung und sieht der Ausbildungsvertrag ein vorübergehendes externes Praktikum in einem anderen Betrieb vor, dann bleibt die Versicherungsdeckung weiterhin über den Ausbildungsbetrieb bestehen.
Beschäftigen Sie Personen mit Behinderungen in Invaliden- oder Eingliederungswerkstätten, gilt ein minimaler Suva-pflichtiger Verdienst von 14 Franken pro Tag, 406 Franken pro Monat oder 4 872 Franken pro Jahr. Der entsprechende Betrag ist für die gesamte Dauer der Eingliederung (inkl. Wochenende) auf der Lohnsummendeklaration aufzuführen. Erzielt die versicherte Person einen höheren Verdienst als die genannten Ansätze, ist dieser massgebend.
Als Arbeitgeber schulden Sie den gesamten Prämienbetrag. Die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung können Sie dem Arbeitnehmer vom Lohn abziehen.
Hatte eine versicherte Person bis zum Unfall Anspruch auf ein Taggeld nach dem IV-Gesetz, so entspricht das Taggeld mindestens dem bisher bezogenen Gesamtbetrag des Taggelds der Invalidenversicherung (wöchentliches Brutto-IV-Taggeld x 52 : 365). Erhielt die versicherte Person vor dem Unfall nebst dem IV-Taggeld noch Lohn oder ein als Lohn zu betrachtendes "Sackgeld" oder ein anderer symbolischer Betrag, so wird dieser Betrag wie effektiver Lohn mit 80 Prozent Taggeld vergütet und es erfolgt keine Erhöhung auf den Minimalansatz.
In Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätige Personen, die vor dem Unfall weder ein IV-Taggeld noch Lohn bezogen, erhalten kein UVG-Taggeld.
In besonderen Fällen kann die Suva eine andere Beurteilung als oben beschrieben treffen. Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung. Zu unseren Fachleuten auf Ihrer Suva Agentur gelangen Sie über diese Webseite .