Beim Festlegen der Kurven sind zu berücksichtigen:
Je nach Übersichtlichkeit ist eine Sicherheitslinie oder eine Leitlinie (bei Gegenverkehr) anzubringen.
Ecken sind so zu gestalten und auszurüsten, dass der Fahrer der Transportmittel sie gut überblicken kann. Es dürfen also keine hohen Maschinen, Meisterbüros usw. in Ecken von Verkehrswegen platziert werden. Wenn nötig, sind Verkehrsspiegel zu montieren.
Sofern sich ein Verkehrsweg bei Einmündungen nicht einwandfrei überblicken lässt, muss ein Stoppsignal angebracht werden.
Bei Kreuzungen können wichtigen Verkehrswegen Prioritäten zugeordnet werden. Der Verkehrsweg mit Vortritt ist als solcher zu beschildern. Die Nebenverkehrswege sind entweder mit Vortrittsverbot oder Stoppsignal zu markieren. Nötigenfalls ist ein Spiegel anzubringen.
Bei unübersichtlicher Einmündung von Gehwegen in Hauptverkehrsstrassen sind Schikanen anzubringen, die verhindern, dass Personen unmittelbar auf die Strasse treten können (siehe Bild).
Arbeitsplätze an Maschinen dürfen nicht in einen Hauptverkehrsweg hineinreichen. Maschinen sind deshalb so zu platzieren, dass der Arbeitsplatz über einen Nebenverkehrsweg erreicht werden kann. Dieser ist zu markieren und sollte mindestens 0,8 m breit sein (siehe Bild).
Die Ausmasse des Arbeitsplatzes, d. h. die Bedienungs-, Abstell- und Lagerflächen, richten sich nach den zu verarbeitenden und verarbeiteten Produkten und den Produktionsmitteln. Sie sind so festzulegen, dass sich Personen, die an Maschinen arbeiten und sie instand halten, nicht auf Verkehrswegen aufhalten müssen.
Der Sicherheitsabstand zwischen den äussersten Teilen von Maschinen oder andern technischen Einrichtungen und der Wand oder andern festen Bauteilen muss so gewählt werden, dass sich die anfallenden Arbeiten ungehindert ausführen lassen. Bei aus- oder verfahrbaren Maschinenteilen oder Werkstücken (Arbeitstischen, Stösseln, Schlitten usw.) muss der Abstand wenigstens 0,5 m betragen (siehe Bild).
Regale für Werkstücke, Werkzeuge, Hilfsmaterial usw. sind so anzuordnen, dass sie möglichst nicht von einem Verkehrsweg mit Fahrzeugverkehr aus bedient werden müssen.
Besteht bei Regalen die Gefahr, dass Vertikalstützen von Fahrzeugen angefahren werden, so müssen sie mit einem Anfahrschutz versehen sein (siehe Bild). Der Anfahrschutz darf nicht am Regal befestigt, sondern muss separat verankert werden.
Gleise im Innern von Gebäuden oder im allgemeinen Verkehrsbereich sind bodeneben zu verlegen.