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Kaum belegbares Leiden

Versicherungsbetrug ist eine Realität. Deswegen gehen wir schon seit Jahren gegen missbräuchlich bezogene Leistungen vor. Lesen Sie in diesem Fallbeispiel, wie ein scheinbarer Unfall trotz Ambulanz- und Polizeirapporten sowie zwei demolierten Autos aufflog.

Inhalt

      Für einen Versicherungsbetrug nehme man zwei Autos, zwei Bekannte, ein wenig Schauspieltalent und einen Strassenkreisel. So kommt man zu 250 000 Franken. Was man dabei jedoch vermeiden sollte, sind aufmerksame Mitarbeiter einer Verschrottungsanlage.

      In den frühen Morgenstunden eines Herbsttages im Jahr 2003 ereignete sich im Kanton Schwyz ein Autounfall. Um drei Uhr morgens kollidierte ein Auto in einem Strassenkreisel mit einem weiteren Fahrzeug. Insassen waren das bei der Suva versicherte Paar A und das Paar B. Die beiden Frauen mussten mit der Ambulanz ins Spital gebracht werden. Die Frau von Paar A zog sich ein Schleudertrauma zu und war deswegen nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Auch ihr Mann verletzte sich und bekam von der Suva Leistungen zugesprochen. Insgesamt erhielt das Paar eine Summe von 250 000 Franken. Zudem entstand bei dem Unfall ein beträchtlicher Blechschaden und das Auto von B musste verschrottet werden.

      Ein einschneidender Schicksalsschlag. Oder etwa doch nicht?

      Kurz bevor das demolierte Auto verschrottet wurde, stellten die Mitarbeiter der Verschrottungsanlage fest, dass es schon vor dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig war. Wie kam es also zu diesem Unfall? Die Antwort: Gar nicht. Der ganze Vorfall, wie auch die Schleudertraumata wurden inszeniert. Der Betrug spielte sich folgendermassen ab: Die beiden Paare arbeiteten zusammen und schleppten am Donnerstagmorgen ein schon demoliertes Auto in die Kreiselmitte. Während sich die beiden Frauen und der dritte Komplize ausserhalb der Fahrzeuge befanden, fuhr der Vierte in das zuvor platzierte Auto. Die restlichen Personen fügten sich danach in die Szene ein und täuschten den gerufenen Sanitätern Symptome vor.

      Geschickte Täuschung

      Verletzungen der Halswirbelsäule, zu denen ein Schleudertrauma gehört, anerkennt die Suva ohne spezielle Abklärungen. Weil die Folgen der Verletzung – etwa Kopf- und Nackenschmerzen, Schwindel oder Schlafstörungen – zum Teil kaum nachgewiesen oder widerlegt werden können, konnten die Versicherten ihre Verletzungen damals gut vortäuschen. Lisa Estermann, die sich in der Suva mit Versicherungsmissbrauch befasst, sagt: «Dazumal hatten wir keinen Grund, die Umstände anzuzweifeln, denn es lagen uns Polizeirapporte, Ambulanz- und Arztberichte vor.»

      Suva bekämpft Versicherungsmissbrauch systematisch

      Die Suva geht schon seit mehreren Jahren systematisch gegen missbräuchlich bezogene Leistungen vor. Indem sie Versicherungsmissbrauch aktiv bekämpft, hat die Suva seit 2007 schon mehr als 215 Millionen Franken eingespart. Davon profitieren schliesslich auch die Versicherten. Je weniger Missbrauch entsteht, desto tiefer fallen die Prämien aus. Das Paar A musste die erschlichene Summe zurückzahlen.

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