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Vom Autounfall, den es nie gab

In diesem Praxisbeispiel lesen Sie, wie dreiste Kunden versuchen, uns als Versicherung zu hintergehen. Dank unserem Case Manager sowie einer Partnerfirma konnten wir diesen Fall eines frei erfundenen Unfalls entlarven.

Inhalt

Bei einem Unfall im Ausland verletzte sich F. schwer – scheinbar. Denn offizielle Dokumente gab es dazu nicht. Abklärungen zeigten, dass der Unfall frei erfunden war, nur um Leistungen von der Suva zu erhalten. F. musste das Geld zurückzahlen.

Am Anfang war es ein Unfall, wie manch ein anderer, den Verunfallte der Suva melden. Der Versicherte F. meldete einen Autounfall, den er ausserhalb Europas hatte. Sein Beifahrer kam dabei ums Leben, F. selber erlitt schwere Verletzungen. Er fühle sich schuldig am Tod seines Verwandten, zudem machten ihm die Angehörigen schwere Vorwürfe, meldete er.

F. zog sich darauf zurück und war nur sehr schlecht erreichbar. Die Haustüre öffnete er nicht, und das Telefon klingelte ins Leere. Erst mit viel Geduld gelang es dem Case Manager der Suva, Kontakt aufzubauen. Doch sobald das Gespräch auf den Unfall zu sprechen kam, blockte F. ab und fing an zu weinen. Er verkrafte es kaum, darüber zu sprechen.

Fehlende Unterlagen machten misstrauisch

Auch nach mehrfachem Verlangen konnte F. der Suva keine Unterlagen über den Autounfall liefern. Es sei praktisch unmöglich, aus dem Ausland Dokumente wie zum Beispiel einen Polizeibericht zu beschaffen. Er müsste dies vor Ort erledigen. Allerdings traue er sich nicht, in das Land zurückzureisen, in dem er den schweren Unfall verursacht habe. Erst nach langem Hin und Her konnte er dem Case Manager ein Dokument übergeben. Es handle sich um einen Spitalbericht. Das Dokument war von Hand geschrieben, es fehlten sowohl ein Briefkopf als auch ein offizieller Stempel.

Die Suva bot F. Hilfe an und schaltete eine Partnerfirma ein, die Versicherte unterstützt, die im Ausland verunfallt sind. Deren Abklärungen entlarvten F. rasch, die Unfallgeschichte brach wie ein Kartenhaus in sich zusammen: Den Arzt, der den Bericht unterschrieben haben soll, gab es nicht. Das Spital, in dem F. behandelt worden sei, kannte den Verunfallten nicht. Und auch sonst fanden sich keine Hinweise auf einen schweren Verkehrsunfall in der angegebenen Zeit und am angegebenen Ort.

Die Unfallgeschichte war frei erfunden

Die Suva zog die Konsequenzen: Sie stellte die Leistungen an F. sofort ein. Die sogenannte Unfallübernahme lehnte sie nachträglich ab. F. musste die erhaltenen Leistungen – Taggelder und Heilkosten – in der Höhe von rund 20 000 Franken zurückzahlen. Der Versicherte war also nie verletzt, womit der «Unfall» letztlich doch keiner wie manch ein anderer war.

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