Wegleitung für Hausärzte zur Untersuchung für den Kranführerausweis

Inhalt

Standard Variante
Infomittel
Factsheets, PDF
Ausgabe
05/01/2015

Beschreibung

Wenn jemand den Kranführerausweis erwerben möchte, muss durch eine medizinische Untersuchung beurteilt werden, ob die antragsstellende Person physisch und psychisch in der Lage ist, einen Kran sicher zu bedienen. Unsere Wegleitung unterstützt Sie als Hausarzt oder Hausärztin bei dieser Beurteilung.

Eine Kranführerin oder ein Kranführer muss eine Reihe von Grundanforderungen erfüllen:

  • sehr gutes Sehvermögen
  • ausreichendes Hörvermögen
  • Schwindelfreiheit
  • körperliche Beweglichkeit

Unser Factsheet «Wegleitung für Hausärzte» macht genaue Angaben über die verlangten Ergebnisse und signalisiert, in welchen Fällen zur Untersuchung Fachärztinnen oder Fachärzte hinzuziehen sind. Zudem hält es fest, wer aus gesundheitlichen Gründen (z. B. Epilepsie, Drogenabhängigkeit, psychische Störung, Herz-Kreislauf-Erkrankung) nicht für den Beruf des Kranführers oder der Kranführerin geeignet ist und unter welchen Bedingungen der Antrag trotzdem genehmigt werden kann.

Weitere relevante Informationen finden Sie in der Kranverordnung , der  EKAS-Richtlinie 6510 «Kranführerausbildung»  und in den Richtlinien zu Epilepsie und Führerschein  der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie.

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