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Unfallbeispiel: Tod im Kanalisationsgraben

Die Arbeit in einem Graben kann sehr gefährlich sein, besonders wenn die Arbeitssicherheit durch das Missachten der Sicherheitsregeln beeinträchtigt wird. Dieses Anschauungsmaterial hilft Ihnen, Ihre Mitarbeitende für die Gefahren der Grabenarbeiten zu sensibilisieren und Unfälle zu vermeiden.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Bei Missachten der Sicherheitsregeln bei Grabenarbeiten herrscht ein erhöhtes Unfallrisiko, das im schlimmsten Fall zum Tod der Beteiligten führen kann. In unserem Fallbeispiel verunglückte ein Bauarbeiter tödlich in einem Graben.

      Dies führte zu diesem tragischen Betriebsunfall:

      • Ein Bauarbeiter wird bei der Verlegung eines Kanalisationsrohrs in einem 3 m tiefen senkrechten Graben von sechs Tonnen Erde begraben und stirbt an seinen inneren Verletzungen.
      • Dieser Unfall konnte nur geschehen, weil keinerlei Massnahmen getroffen wurden, um den Graben gegen Einsturz zu sichern.
      • Eine lebenswichtige Regel wurde verletzt: «Wir sichern Gräben und Baugruben ab einer Tiefe von 1.5m».

      Bauarbeiter von sechs Tonnen Erde verschüttet

      Zwei Bauarbeiter haben den Auftrag, ein Kanalisationsrohr für ein Einfamilienhaus zu verlegen. Um möglichst effizient zu arbeiten, bedient der eine den Bagger, während der andere mit der Schaufel im rund drei Meter tiefen Graben hantiert.

      Die beiden Männer sind in ihre Arbeit vertieft und haben fast schon wieder vergessen, dass sie am Morgen vor Arbeitsbeginn einen Riss in der steilen Grabenwand bemerkt hatten. Damals gingen sie ganz einfach davon aus, dass wenn die Wand schon eine Nacht lang gehalten hatte, sie auch jetzt noch stabil sein sollte. Sie schätzten das Risiko falsch ein und rechneten nicht damit, dass dies ihnen zum Verhängnis werden würde.

      Schliesslich geschieht das Unerwartete: Ein Teil des Erdreichs löst sich plötzlich von der Wand. Die beiden Männer hatten den Aushub knapp darüber gelagert. Dieser sackt nun durch die abgerutschte Erde ebenfalls ab und stürzt in den Graben. Der Bauarbeiter, der zurzeit im Graben beschäftigt ist, wird von der fallenden Masse überrascht und kann nicht mehr reagieren. Er wird von rund sechs Tonnen Material an die gegenüberliegende Böschung gedrückt und erleidet schwerste innere Verletzungen. Sein Leben ist nicht mehr zu retten und er stirbt noch auf der Unfallstelle.

      Unfälle vermeiden dank lebenswichtigen Regeln
      Unfälle vermeiden dank lebenswichtigen Regeln
      Die «Acht lebenswichtigen Regeln für den Hochbau» verbessern die Arbeitssicherheit. Die lebenswichtigen Regeln (LWR) der Suva basieren auf praktischen Erfahrungen mit realen Unfällen. Mit ihnen lässt sich ein Grossteil der gravierenden Arbeitsunfälle vermeiden. Wenn Sie Ihren Fachkräften die LWR für den Hochbau vermitteln und ihre Einhaltung kontrollieren, schützen Sie sie damit vor Unfällen und Gesundheitsschäden.
      Lebenswichtige Regeln Hochbau

      Analyse der Fehlerkette

      Unfälle müssen und dürfen nicht passieren. Hier erfahren Sie, welche Massnahmen in diesem Unfallbeispiel ignoriert wurden und wie die Bauarbeiter den Unfall hätten verhindern können.

      Sicherung vernachlässigt

      Dieser Unfall konnte nur geschehen, weil keinerlei Massnahmen zur getroffen wurden, um den Graben gegen Einsturz zu sichern und somit die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten. Das Erdreich am Unglücksort wurde später zu Zwecken der Unfallanalyse von Fachleuten untersucht und als bestenfalls «mässig verfestigt» beurteilt. Die Grabenböschung war für diese Verhältnisse viel zu steil und hätte schon vorher als Gefährdung angesehen werden sollen.

      Verantwortung des Arbeitgebers

      Der Unfall führt zu einem Gerichtsverfahren. Der Inhaber des betroffenen Bauunternehmens wird der fahrlässigen Tötung angeklagt und für schuldig befunden. Der Grund dafür ist, dass er als Arbeitgeber die Verantwortung für die Arbeitssicherheit in seinem Betrieb trägt und sich somit bei Unfällen auch mitschuldig macht. Weil er es zuliess, dass seine Mitarbeitenden in einem völlig ungesicherten Graben arbeiteten, hat er diese Verantwortung nicht wahrgenommen.

      Gemäss Bauarbeitenverordnung gelten Grabenböschungen als unsicher, wenn sie steiler sind als 2:1 (bei gutem bis mässig verfestigtem, jedoch noch standfestem Material), oder 1:1 (bei rolligem Material).

      Gemäss Bauarbeitenverordnung gelten Grabenböschungen als unsicher, wenn sie steiler sind als 2:1 (bei gutem bis mässig verfestigtem, jedoch noch standfestem Material), oder 1:1 (bei rolligem Material).

      So verhindern Sie ähnliche Unfälle

      Arbeitgeber und Vorgesetzte

      • Berücksichtigen Sie die Vorschriften bereits bei der Arbeitsvorbereitung (AVOR).
      • Ist der Graben nicht sicher, sagen Sie STOPP und stellen Sie die Arbeiten sofort ein.
      • Überprüfen Sie getroffene Massnahmen und kontrollieren Sie diese laufend. Lassen Sie Mängel sofort beheben.
      • Instruieren Sie die Mitarbeitenden regelmässig und sensibilisieren Sie sie für die Gefahren bei Grabenarbeiten.
      • Tolerieren Sie auf keinen Fall Fehlverhalten von Mitarbeitenden.

      Mitarbeitende

      • Sagen Sie STOPP bei fehlenden oder mangelhaften Sicherungsmassnahmen, stellen Sie die Arbeiten ein und informieren Sie sofort die Arbeitskollegen und Vorgesetzten.

      Downloads und Bestellungen

      Rechtliche Grundlagen

      • Bauarbeitenverordnung 5. Kapitel: Gräben, Schächte und Baugruben gemäss Art. 68 bis 76
        Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Gräben so gesichert sind, dass die Arbeitenden darin nicht von abrutschender Masse gefährdet werden.
      • Pflichten des Arbeitgebers:
        • Verordnung über die Unfallverhütung gemäss  Art. 6
          Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer über allfällige Gefahren zu informieren. Er muss ausserdem dafür sorgen, dass die Sicherheitsregeln eingehalten werden.
        • Verordnung über die Unfallverhütung gemäss  Art. 7
          Die Verordnung besagt, dass ein Arbeitnehmer, der für die Arbeitssicherheit zuständig ist, immer weitergebildet werden.
        • Verordnung über die Unfallverhütung gemäss Art. 8
          Besonders gefährliche Aufgaben dürfen nur von speziell dafür ausgebildeten Arbeitnehmern ausgeführt werden.
      • Bundesgesetz über die Unfallversicherung Art. 82  
        Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, mit allen Mitteln für die Sicherheit seiner Mitarbeitenden zu sorgen. Die Arbeitnehmer müssen ihn dabei unterstützen.

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