P. und M., zwei erfahrene Betriebsangehörige, hatten den Auftrag, am Ufer eines Moorweihers Sträucher zurückzuschneiden. Sie verwendeten dazu Freischneidegeräte mit Grasmessern. P. arbeitete seitlich versetzt hinter M. mit zirka 30 Meter Sicherheitsabstand.
Als P. am linken Bein plötzlich einen Schlag verspürte, schenkte er dem zuerst keine Beachtung. Erst als er das Bein belasten wollte und hinfiel, bemerkte er die schwere Verletzung an seinem Unterschenkel. Der Maschinenlärm war so gross, dass sich P. bei seinem Arbeitskollegen nicht bemerkbar machen konnte. Mit dem Handy gelang es ihm schliesslich, seinen Vorgesetzten zu benachrichtigen.
Die Unfallabklärung ergab, dass die Mitarbeiter mit dem Grasmesser nicht Gras oder dünne Sträucher, sondern Stockausschläge geschnitten haben. Um die Leistung des Freischneidegeräts zu erhöhen, hatten sie grössere Grasmesser eingesetzt. Die starken Schläge, die grössere Umfanggeschwindigkeit und ein höheres Gewicht der Messer führten zur Materialermüdung und die Antriebswelle brach.
Die Messer waren vom Hersteller des Freischneidegeräts nicht zugelassen, zudem fehlte die Typenbezeichnung und in der Gebrauchsanleitung der Hinweis, für welche Geräte die Messer zulässig sind.
Jedes Werkzeug eignet sich für einen bestimmten Einsatzzweck. Nur bei korrekter Anwendung sind Sicherheit und optimale Leistung garantiert.