Der Treppenturm wird als Zugang für Arbeiten auf einem Hallendach benötigt. Der Gerüstbauer erstellt den Treppenturm mit nur einem Treppenlauf. Diesen Treppenlauf setzt er auf jeder Etage neu ein. Zwischen der fünften und sechsten Etage montiert er den Treppenlauf nicht korrekt. Beim Betreten gibt die Treppe nach und der Gerüstbauer stürzt 10 Meter in die Tiefe. Bei diesem Sturz wird er schwer verletzt. Die Unfallabklärung ergibt, dass der Gerüstbauer die Montagereihenfolge missachtet und keinen Anseilschutz getragen hatte.
Das Einhalten dieser lebenswichtigen Regel für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden hätte diesen Unfall verhindert:
Regel 1: Wir erstellen sichere Zugänge zu allen Arbeitsplätzen.
Wird eine lebenswichtige Regel verletzt, heisst es: STOPP, die Arbeit einstellen und die gefährliche Situation beseitigen. Erst dann weiterarbeiten.