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Unfallbeispiel: Vergiftung durch Lösungsmitteldämpfe

Bei Reinigungsarbeiten hat ein Mitarbeiter giftige Dämpfe eingeatmet und stirbt, bevor er aus dem engen Behälter gerettet werden kann. Das Unfallbeispiel beschreibt, wie die Einhaltung der lebenswichtigen Regeln zur Instandhaltung diesen tragischen Unfall hätten verhindern können.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Bei der Reinigung eines Behälters verliert ein Arbeiter sein Werkzeug. Daraufhin steigt er nur mit einer Staubmaske geschützt in den Behälter, um das Werkzeug zurückzuholen. Allerdings haben sich in dem engen Raum Dämpfe von einem Lösemittel gebildet. Der Arbeiter atmet die giftigen Dämpfe ein und verliert das Bewusstsein. Ein Arbeitskollege findet den leblosen Kollegen nur Minuten später, kann ihn aber nur noch tot bergen. Hätten die Mitarbeitenden die lebenswichtigen Regeln für die Instandhaltung eingehalten, wäre der Unfall nicht passiert. Denn für Arbeiten in Behältern oder engen Räumen gilt:

      • Entlüftung oder Atemschutzgerät
      • Messung der Luftqualität
      • Überwachung durch eine zweite Person

      Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden in den lebenswichtigen Regeln.

      Tödliche Lösemitteldämpfe

      Nach Abschluss eines Produktionsvorgangs reinigt ein Mitarbeiter eines lebensmittelverarbeitenden Betriebs einen Behälter. Dabei säubert er das Innere des Behälters von aussen mit einem Schaber. Als ihm der Schaber aus der Hand rutscht und in den Behälter fällt, setzt er sich kurzerhand eine Staubmaske auf und steigt in den Behälter, um den Schaber herauszuholen. 

      Leider haben sich im Behälter aus einem angeschlossenen Anlagenteil Lösemitteldämpfe angesammelt. Der Mitarbeiter ahnt die Gefahr nicht. Beim Versuch, sein Werkzeug zurückzuholen, atmet er die giftigen Dämpfe ein und verliert das Bewusstsein.

      Nach zehn Minuten entdeckt ihn ein zweiter Mitarbeiter regungslos auf dem Boden des Behälters liegend. Mit einem Atemschutzgerät ausgerüstet versucht dieser noch seinen Kollegen zu retten, kann ihn aber nur noch tot aus dem Behälter bergen. 

      Analyse der Fehlerkette

      Wenn man den Fall «Vergiftung durch Lösungsmitteldämpfe» genauer anschaut, findet man mehrere Ursachen, die für diesen tragischen Arbeitsunfall verantwortlich waren.

      Die Unfallursache

      Dieser Berufsunfall ist passiert, weil die Mitarbeitenden grundlegende Sicherheitsregeln für das Arbeiten in Behältern und engen Räumen missachtet haben:

      • Der Behälter wurde vor dem Einstieg nicht mit einer Absaugvorrichtung entlüftet.
      • Die Luftqualität im Behälter wurde nicht gemessen. 
      • Der Mitarbeiter trug kein Atemschutzgerät mit Frischluftzufuhr. 
      • Er stieg in den Behälter ohne Überwachung durch eine zweite Person. 

      So verhindern Sie ähnliche Unfälle

      Mit folgenden Regeln können Sie Arbeitsunfälle mit Verletzungen, Invalidität oder gar tödlichem Ausgang verhindern. Doch um Arbeitssicherheit erfolgreich umzusetzen, sind immer beide Seiten gefordert. 

      Das können Arbeitgebende und Vorgesetzte tun:

      • Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden, wie sie Behälter und enge Räume sicher betreten können. 
      • Stellen Sie geeignetes Material und Ausrüstung zur Verfügung: 
        • Ventilator mit Absaugschlauch 
        • Messgerät zur Kontrolle der Luftqualität 
        • Mindestens zwei Atemschutzgeräte mit Frischluftzufuhr (von der Umgebungsluft unabhängige Luftversorgung)
      • Kontrollieren Sie das Einhalten der lebenswichtigen Regeln. 
      • Sagen Sie bei Verstössen STOPP, unterbrechen Sie die Arbeit sofort und setzen Sie die Regeln durch.

      Das können Mitarbeitende tun

      • Steigen Sie niemals in einen engen Raum oder Behälter, ohne dass dieser vorgängig mit einer Absaugvorrichtung entlüftet wurde.
      • Stellen Sie die Entlüftung für die ganze Dauer der Arbeiten sicher.
      • Messen Sie die Luftqualität, bevor Sie in einen engen Raum oder Behälter steigen.
      • Sorgen Sie dafür, dass eine ausgebildete und ausgerüstete Person Sie bei der Arbeit überwacht. 
      • Verwenden Sie eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung.
      • Sagen Sie beim Fehlen der notwendigen Sicherheitsmassnahmen und Schutzausrüstung STOPP, führen Sie keine Arbeiten aus und informieren Sie Ihre Vorgesetzten.

      Wenn Sie sich an diese Regeln halten, tragen Sie dazu bei, Leben zu bewahren und menschliches Leid zu verhindern.

      Rechtliche Grundlagen

      Nach dem Gesetz muss der Arbeitgeber für Sicherheit sorgen. Dazu gehört unter anderem, dass die Luft am Arbeitsplatz die Gesundheit nicht gefährden darf. Doch auch Arbeitnehmende stehen in der Pflicht. Sie müssen Anweisungen befolgen und ihre persönliche Schutzausrüstung tragen. Detaillierte Ausführungen entnehmen Sie diesen Gesetzestext-Passagen:

      • Allgemeines, Art. 82   UVG
      • Persönliche Schutzausrüstungen, Art. 5   VUV
      • Information und Anleitung der Arbeitnehmer, Art. 6   VUV
      • Lüftung, Art. 33   VUV

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