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Arbeitsunfall mit Todesfolge auf dem Bau – Beispiel für die Schulung

Aufgrund fataler Fehler wurde Cédric P. von einem Betonelement erschlagen. Hätten alle nach Vorschrift gehandelt, würde der junge Bauarbeiter noch leben. Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden anhand dieses Unfallbeispiels, welche schlimmen Folgen Verhaltensfehler und missachtete Sicherheitsregeln haben können.

Inhalt

Kurz und bündig

Um die anderen auf der Baustelle zu schützen, müssen alle die Gefahren ernst nehmen und ihre Arbeit gewissenhaft ausführen. Dies gilt insbesondere im Umgang mit schweren Lasten wie etwa Betonelementen. Um tragische Unfälle wie jenen von Cédric P. zu vermeiden, müssen Lasten jedes Mal korrekt angeschlagen und die Sicherheitsregeln eingehalten werden.

Im Fall des jungen Bauarbeiters haben sich gleich mehrere Fehler summiert:

  • Das Lastaufnahmemittel war sowohl für die Abmessungen als auch für die Form des Betonelements ungeeignet.
  • Die Ketten zur zusätzlichen Sicherung des 400-Kilo-Moduls wurden nicht eingesetzt.
  • Cédric P. stand direkt unter der schwebenden Last und somit im Gefahrenbereich.

Hätten alle Beteiligten sicher gearbeitet, wäre dieser Arbeitsunfall nie geschehen.

Rekonstruktion des Unfalles

Diese Schilderung beruht auf einem wahren Fall. Einzelheiten und Namen wurden geändert.

Ort des Geschehens ist eine Attikawohnung im Rohbau. Gemeinsam mit seinen Kollegen montiert Cédric P. vorgefertigte Deckenelemente aus Porenbeton. Eine Routinearbeit. Die Elemente werden mit einem Kran an ihren Bestimmungsort zwischen Stahlträger und Aussenwand gehievt. Dazu verwendet der Kranführer ein Lastaufnahmemittel mit Greifvorrichtung.

Um die frei schwebenden Bauteile in Position zu bringen, steht Cédric P. auf einer Bockleiter. Beim ersten Betonelement klappt alles problemlos, es kommt an der richtigen Stelle zu liegen. Nicht so beim zweiten Modul. Als das Bauteil auf der Aussenwand aufsetzt, löst es sich aus der Greifvorrichtung und stürzt herunter. Der erst 24-jährige Cédric P. steht direkt unter der Last und wird von der 400 Kilogramm schweren Betonplatte erschlagen. Er hat keine Überlebenschance.

Die Arbeitskollegen stehen unter Schock. Noch härter trifft es Cédrics Familie und seinen Freundeskreis. Sie werden nie ganz über diesen Verlust hinwegkommen.

 

Analyse der Fehlerkette

Wenn man den Fall «Cédric P.» genauer anschaut, findet man mehrere Ursachen, die für diesen Arbeitsunfall verantwortlich waren.

Der Greifer hat das Element nicht im Griff

Das Lastaufnahmemittel konnte nicht richtig greifen, weil es weder für die Abmessungen noch für die Form der eingesetzten Betonelemente geeignet war. In der Gebrauchsanweisung steht klar, dass die Greifvorrichtung in der Nut und unterhalb des Kamms angeschlagen werden muss. Da das Element zu gross war, reichte der Greifer nicht bis unter den Kamm und bekam lediglich dessen Stirnfläche zu fassen. Somit wurde die Betonplatte ausschliesslich durch die seitliche Klammerwirkung festgehalten. Ein höchst riskantes Unterfangen angesichts eines 400-Kilo-Bauteils.

Eine Betonplatte hängt schief in einer Greifvorrichtung. Eine Detailansicht zeigt, dass der Greifer auf einer Seite des Bauteils nicht bis unter den Kamm reicht.

Die Greifvorrichtung konnte das Betonmodul nicht zuverlässig fassen, weil es auf einer Seite nur bis zur Stirnfläche des Kamms reichte. Dass der Greifer angesichts der Schwere der Last abrutschen würde, war abzusehen.

Fehlende Ketten – fehlende Sicherheit

Alle, die einen Kran bedienen oder Lasten anschlagen, müssen die Gebrauchsanweisung des Herstellers befolgen. Doch hier wurden die Anweisungen ignoriert. Obwohl das Betonelement fast eine halbe Tonne wog, blieben die Sicherheitsketten ungenutzt am Boden liegen.

Selbst hoher Zeitdruck rechtfertigt diese unverantwortliche Handlungsweise nicht, ist doch der Aufwand für die Montage gering. Sollte jedoch etwas schiefgehen, können die Sicherheitsketten lebensrettend sein. Im Fall von Cédric P. hätten sie den Absturz des Betonelements verhindert.

Eine Betonplatte hängt an einem Greifer in der Luft. Die fehlenden Sicherheitsketten sind rot markiert.

Trotz der Schwere der Last wurden keine Sicherheitsketten montiert. Gibt das Lastaufnahmemittel nach, kracht das Schwergewicht ungebremst in die Tiefe. 

Zur falschen Zeit am falschen Ort

Schwebende Lasten sind immer ein Risiko. Materialermüdung, eine falsche Montage, Wind, Nachlässigkeit – es gibt unzählige Gründe, weshalb sich ein Betonteil aus dem Lastaufnahmemittel lösen und herabstürzen kann. Deshalb heisst eine unumstössliche Regel: Nur ausserhalb des Gefahrenbereichs ist man sicher.

Hätte Cédric P. den notwendigen Abstand eingehalten, er wäre beim Absturz der 400-Kilo-Last gehörig erschrocken, aber er hätte die Aufnahmeprüfung für die Polierausbildung bei guter Gesundheit antreten können.

Ein Bauarbeiter steht auf einer Bockleiter direkt unterhalb eines frei schwebenden Betonelements, als sich dieses aus dem Greifer löst und auf ihn herabstürzt.

Womöglich war sich der gelernte Maurer des Risikos nicht bewusst, oder er wollte die Arbeit nicht unterbrechen, um die Bockleiter zu verschieben. Deshalb stand er voll im Gefahrenbereich, als das Betonelement aus dem Greifer rutschte und auf ihn herabstürzte.

Präsentation zum Unfallbeispiel

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Bauarbeiter von abgestürztem Betonelement erschlagen – Präsentation
PDF, 913.87 KB

Rechtliche Grundlagen

  • Hebearbeiten: Art. 6 KranVO  
    Lasten sind so zu sichern, dass sie weder abrutschen noch um- oder herabstürzen können. Die Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel müssen geeignet, betriebssicher und die ausführenden Personen qualifiziert sein.
  • Instruktion und Anleitung der Arbeitnehmer: Art. 6 VUV
    Die Arbeitgeber sorgen für eine ausreichende Anleitung der Beschäftigten, informieren sie über die Gefahren und die Massnahmen der Arbeitssicherheit.
  • Arbeiten mit besonderen Gefahren: Art. 8 VUV  
    Arbeiten mit erhöhter Gefährdung dürfen nur Arbeitnehmenden über­tragen werden, die dafür ausgebildet sind. Zudem ist eine Überwachung des Mitarbeitenden notwendig und die Zahl der gefahrbringenden Einrichtungen auf das Nötige zu beschränken.
  • Arbeitsmittel. Grundsätze: Art. 24 VUV
    Arbeitsmittel dürfen nur bestimmungsgemäss und mit der gebotenen Sorgfalt eingesetzt werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht zu gefährden.
  • Verwendung von Arbeitsmitteln: Art. 32a VUV
    Arbeitsmittel dürfen nur für Arbeiten und an Orten eingesetzt werden, wofür sie geeignet sind. Dabei sind die Vor­gaben des Herstellers zu berücksichtigen.
  • Norm EN 13155 – Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel

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