Film Wagnisse

Inhalt

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Standard Variante
Infomittel
Videos, M4V
Ausgabe
10/15/2018

Beschreibung

Wenn Sie in der Freizeit besondere Wagnisse eingehen – zum Beispiel beim Ausüben von gefährlichen Sportarten –, müssen Sie bei einem Unfall mit einer Kürzung der Versicherungsleistungen rechnen. Unter welchen Bedingungen es zu einer Leistungskürzung kommen kann, erfahren Sie in unserem Video.

Versicherungen unterscheiden zwischen relativen und absoluten Wagnissen:

  • Von einem relativen Wagnis spricht man, wenn eine Aktivität unter normalen Umständen nicht besonders riskant ist, die versicherte Person jedoch in einer konkreten Situation ein erhöhtes Risiko eingeht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand trotz Lawinenwarnung abseits der Pisten Ski fährt.
  • Bei einem absoluten Wagnis liegt das erhöhte Risiko in der Natur der Sache und lässt sich nicht auf ein vernünftiges Risiko senken – weder durch die Ausrüstung noch durch Ausbildung oder vorsichtiges Verhalten. Ein Beispiel dafür ist Base Jumping.

Wer ein Wagnis eingeht, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch finanzielle Einbussen. Gekürzt werden bei einem Unfall zwar nicht die Heilungskosten: Arzt- und Spitalrechnungen sowie Medikamente sind von der Versicherung gedeckt. Bei den Geldleistungen – den Taggeldern und einer allfälligen IV-Rente – müssen Sie jedoch Abstriche in Kauf nehmen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen die Seiten «Gefährliche Sportarten und Wagnisse» und «Grundlagen relatives und absolutes Wagnis».

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