Erforderliche Ausbildung
- Aufarbeiten von liegenden Brettern und Kantholz erfordern mindestens einen 1-tägigen Handhabungskurs Kettensägen.
- Absägen von Büschen und kleinen Bäumen erfordern mindestens einen 2-tägigen Handhabungskurs Kettensägen.
- Für einzelne Bäume unter einfachen Verhältnissen fällen ist mindestens ein Kurs «Grundlagen der Holzhauerei» erforderlich.
Details zu den Ausbildungen finden Sie im Factsheet «Arbeiten mit der Kettensäge».
Ausbildungsinstitutionen
Rechtsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen) und technisches Regelwerk
Art. 8 VUV Verordnung vom 19. Dez. 1983 über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung) SR 832.30