Grundsätze
Bei den Anforderungen für das Arbeiten im Überdruck ist zu unterscheiden zwischen:
- leitenden Personen (Bauführer, Tauchleiter)
- fachkundigen Personen (alle Mitarbeitenden, die im Überdruck arbeiten mit den Aufgaben Überwachung, Betriebssicherheit elektrische und drucklufttechnische Anlagen, Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Betrieb der Behandlungskammer)
- übrige Personen, die sich im Überdruck aufhalten.
Arbeiten unter Druckluft sind gefährlich und dürfen deshalb nicht von Jugendlichen ausgeführt werden.
Persönliche Voraussetzungen/erforderliche Ausbildung
Alle Arbeitnehmenden:
- arbeitsmedizinische Eignung
- Instruktion für Arbeiten im Überdruck
Leitende Personen:
- auf die Aufgabe zugeschnittene Fachausbildung mit Fachprüfung
Fachkundige Personen:
- betriebsinterne oder -externe Ausbildung
Erforderlicher Ausbildungsnachweis
Alle Arbeitnehmenden:
- arbeitsmedizinische Eignungsverfügung
- betriebsinterner Instruktionsnachweis
Leitende Personen:
ausländischer Ausbildungsnachweis über Fachausbildung mit Fachprüfung (kann aktuell nur im Ausland absolviert werden)
Fachkundige Personen:
- schriftliche Dokumentation der betriebsinternen oder -externen Ausbildung/Instruktion
Auskunft