In der Schweiz besteht für das Führen aller Baumaschinen mit Fahrersitz eine Ausbildungspflicht gemäss Artikel 8 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV). Dies ist unabhängig vom Gewicht der Maschine. Keine Ausbildung ist hingegen notwendig für mitgängergeführte Baumaschinen und für Baumaschinen, die nur über ein Trittbrett zum Mitfahren verfügen. Für sie genügt eine Instruktion gemäss Artikel 6 VUV.
Für Baumaschinenführerinnen und Baumaschinenführer gibt es je nach Branche unterschiedliche Ausbildungsmodelle. Nach erfolgreicher Ausbildung und Kompetenzüberprüfung wird ein Ausbildungsnachweis ausgestellt.
Es gibt keinen eidgenössischen Baumaschinenführerausweis. In den Kantonen Wallis, Waadt, Genf und Neuenburg gelten zudem zusätzliche kantonale Bestimmungen.
Für detaillierte Informationen zur Ausbildung wenden Sie sich am besten an die jeweiligen Branchenverbände oder die zuständigen Kantonsbehörden. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte und Links zu Ausbildungsinstitutionen fürs Bauhauptgewerbe und für die Grüne Branche sowie Informationen zu den besonderen kantonalen Regelungen.
Um Baumaschinen im Bauhauptgewerbe bedienen zu dürfen, kann ein Baumaschinenführerkurs gemäss Prüfungsreglement des Vereins K-BMF absolviert werden. Diese Ausbildung wird grundsätzlich in der ganzen Schweiz akzeptiert. Besondere kantonale Regelungen gibt es aber im Wallis, in der Waadt, in Genf und Neuenburg (siehe unten).
Der Verein K-BMF besteht aus den Sozialpartnern des Baugewerbes (Schweizerischer Baumeisterverband, Gewerkschaften Unia und Syna).
Baumaschinenführerkurse K-BMF werden von verschiedenen Ausbildungsstätten angeboten. Nach absolvierter Ausbildung und bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden einen Ausbildungsnachweis in Form eines «Baumaschinenführer-Ausweises» der betreffenden Gerätekategorie.
Um Baumaschinen in der Grünen Branche bedienen zu dürfen, kann ein Baumaschinenführerkurs gemäss Prüfungsreglement von JardinSuisse absolviert werden. Diese Ausbildung wird grundsätzlich in der ganzen Schweiz akzeptiert. Besondere kantonale Regelungen gibt es aber im Wallis, in der Waadt, in Genf und Neuenburg (siehe unten).
Der Baumaschinenführerkurs von JardinSuisse wird in allen Ausbildungsstätten der Grünen Branche (ÜK-Zentren) angeboten. Nach absolvierter Ausbildung und bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden einen Ausbildungsnachweis.
In den Kantonen Wallis, Waadt, Genf und Neuenburg gibt es zwei Möglichkeiten, wie Baumaschinenführerinnen und Baumaschinenführer einen Ausbildungsnachweis erbringen können: