In der Schweiz gilt generell, dass ein Baumaschinenführer über eine Ausbildung verfügen muss (Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8)
Um Baumaschinen im Bauhauptgewerbe bedienen zu dürfen, kann ein Baumaschinenführerkurs gemäss Prüfungsreglement des Vereins K-BMF absolviert werden. Diese Ausbildung wird grundsätzlich in der ganzen Schweiz akzeptiert. Besondere kantonale Regelungen gibt es aber im Wallis, in der Waadt, in Genf und Neuenburg (siehe unten).
Der Verein K-BMF besteht aus den Sozialpartnern des Baugewerbes (Schweizerischer Baumeisterverband, Gewerkschaften Unia und Syna).
Baumaschinenführerkurse K-BMF werden von verschiedenen Ausbildungsstätten angeboten. Nach absolvierter Ausbildung und bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Ausbildungsnachweis in Form eines «Baumaschinenführer-Ausweises» der betreffenden Gerätekategorie.
Es gibt keinen eidgenössischen Baumaschinenführer-Ausweis.
In den Kantonen Wallis, Waadt, Genf und Neuenburg gibt es zwei Möglichkeiten, wie der Ausbildungsnachweis erbracht werden kann:
Ausführliche Informationen zum Baumaschinenführer-Ausweis K-BMF und der Übergangslösung finden Sie auf der Website von K-BMF.