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Ausbildung ionisierende Strahlung, Radioaktivität, Röntgenstrahlung

Ionisierende Strahlung, Radioaktivität oder Röntgenstrahlung können schwere gesundheitliche Folgen haben. Umso wichtiger ist ein angepasster, sicherheitsgemässer Umgang damit. Zu diesem Zweck werden Strahlschutzverständige oder Personal aus dem medizinischen Bereich ausgebildet. Mehr dazu lesen Sie hier.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Der unsachgemässe Umgang mit Strahlenquellen kann gravierende Folgen haben. Die richtige Ausbildung ist deshalb zentral, um die hohen Sicherheitsanforderungen zu kennen. 

      Beachten Sie deswegen die folgenden, wichtigen Tatsachen:

      • Der Umgang mit ionisierender Strahlung gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Deshalb ist eine Ausbildung notwendig.
      • Der Betrieb benötigt für den Umgang mit ionisierender Strahlung eine Bewilligung.
      • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht mit radioaktiven Stoffen und Röntgengeräten umgehen. Ausgenommen sind Lernende, die dies gemäss Bildungsplan tun müssen.

      Hier finden Sie die notwendigen Informationen über verfügbare Schulungen.

      Erforderliche Ausbildung und Nachweis

      Radioaktivität und Röntgenstrahlung können die Gesundheit schädigen und schwere Erkrankungen auslösen. Stellen Sie deshalb sicher, dass nur geschultes Personal für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und Röntgenanlagen zuständig ist.

      Zu diesen Personen zählen:

      • Strahlenschutz-Sachverständige in Betrieben mit einer Bewilligung für den Umgang mit ionisierender Strahlung
      • Personen, die ionisierende Strahlen zu medizinischen Zwecken anwenden oder Strahlenschutzaufgaben gegenüber anderen Personen wahrnehmen

      Ausbildung

      Die Strahlenschutzverordnung (StSV) schreibt die Ausbildung von Sachverständigen Personen für den Strahlenschutz vor. Es ist somit die Aufgabe des Betriebs, diese Verantwortlichen auszuwählen und zu schulen. Letztere benötigen eine vom BAG oder der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannte Strahlenschutzausbildung.

      Lassen Sie alle Personen, die in ihrer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung umgehen, der Verantwortung entsprechend ausbilden. Je nach Tätigkeit ist der Besuch anerkannter Kurse notwendig oder zum Beispiel eine Ausbildung innerhalb des Betriebs durch die Sachverständigen.

      Ausbildungsnachweis

      Anerkannte Ausbildungen werden mit einer Prüfung abgeschlossen und mit einem Zertifikat bestätigt.

      Auffrischungskurs

      Regelmässige Auffrischungskurse sind ein gutes Investment in Ihre Mitarbeitenden. So kann ihr Wissen aufrecht erhalten und neues dazugelernt werden. Für mehrtätige Strahlenschutzkurse ist alle fünf Jahre eine Fortbildung obligatorisch. 

      Ausbildungsinstitutionen

      Nachfolgend finden Sie eine Liste der Ausbildungsinstitutionen.

      Auskunft zur Ausbildungspflicht

      Bei Fragen zur allgemeinen Ausbildungspflicht informieren wir Sie gerne.

      Bei Fragen zu medizinischen Anwendungen sowie Forschung und Lehre an Hochschulen ist das Bundesamt für Gesundheit zuständig:

      Gesetzliche Grundlagen

      Downloads und Bestellungen

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